Antwort Kleine Anfrage (16/10043): Hochgerechnete Asyl-Antragszahlen

Monatlich legt die Bundesregierung die Asylstatistik vor. Mittlerweile wird zumindest zwischen Erst- und Folgeanträgen unterschieden, so dass sich die tatsächliche Zahl der neu Eingereisten näherungsweise rekonstruieren lässt. Doch weiterhin verschweigt die Bundesregierung wichtige Fakten zur Einordnung der statistischen Angaben. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass fast 50% der Asylanträge von Minderjährigen kommen. Von diesen Anträgen werden ein Fünftel „von Amts wegen“ gestellt – also beispielsweise für in Deutschland geborene Kinder von Asylsuchenden. Weitere 30 % Der Erstanträge werden aus formellen Gründen abgelehnt – weil die Antragsteller vorher bereits in einem anderen EU-Staat waren. weiter …

Artikel: Terrorverdacht als Vorwand

EU-Innenminister befassen sich erneut mit der Aufnahme von irakischen Flüchtlingen. Sicherheitsbedenken aus Bayern und Niedersachsen verzögern schnelle Hilfe
(erschienen in junge Welt vom 24.07.2008)
Die EU-Innenminister beraten am heutigen Donnerstag in Brüssel zum dritten Mal über einen Vorschlag von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen. Gut fünf Jahre nach Beginn des von US-Präsident George Bush vom Zaun gebrochenen Krieges sind rund 2,2 Millionen Iraker ins Ausland geflüchtet. Viele von ihnen leben unter prekären Verhältnissen in den Nachbarstaaten. Rund 2,7 Millionen Iraker sind innerhalb des Landes auf der Flucht. Nach UN-Schätzungen verlassen derzeit monatlich weitere rund 60000 Iraker ihr Land. Daher wird in der EU seit Monaten über eine Aufnahme von irakischen Flüchtlingen diskutiert, bisher aber ohne Ergebnis.
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Pressemitteilung: Schäuble lässt irakische Flüchtlinge warten

„Deutschland muss sich im Rahmen der EU für die sofortige Aufnahme irakischer Flüchtlinge einsetzen“, fordert Ulla Jelpke. Die Entscheidung darüber dürfe nicht vertagt werden, wie es Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen EU-Innenminister-Kollegen vorgeschlagen hat, so die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Schäuble hatte seinen Vorschlag mit einer Bitte des irakischen Ministerpräsidenten Dschawad al-Maliki begründet. Dazu Ulla Jelpke weiter: weiter …

Pressemitteilung: Kritik an Aufnahme irakischer Flüchtlinge ist absurd

„Die Kritik der Unions-Innenminister an der geplanten Aufnahme irakischer Flüchtlinge ist absurd“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Die Innenminister versteckten sich hinter angeblicher Skepsis der Bevölkerung gegenüber einer Aufnahme muslimischer Flüchtlinge, um ihren eigenen Ressentiments freien Lauf lassen zu können. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte sich gegen die Aufnahme irakischer Flüchtlinge ausgesprochen, angeblich aus Angst vor Terroristen. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will auf keinen Fall muslimische Flüchtlinge aufnehmen. Jelpke weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/9906): Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/8998)

Vor einem Jahr ist die gesetzliche „Altfallregelung“ im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten. Damit sollen Geduldete die Möglichkeit erhalten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und so ihren Aufenthalt sicherer zu machen. Von den ursprünglich angekündigten 60.000 Menschen, die von der Regelung profitieren sollten, ist allerdings nicht viel übrig geblieben: bisher haben unter 20.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, 14.000 allerdings lediglich „auf Probe“ – sie müssen noch nachweisen, dauerhaft für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. weiter …

Artikel: Wahlkampf – Union mißbraucht Münchener Urteil

(erschienen in: junge Welt, 10.07.2008)
Wegen des Angriffs auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn am 28. Dezember 2007 wurden der 21-jährige Serkan A. zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe und der 18jährige Spyridon L. zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Keine Frage: bei dem Angriff handelte sich um eine brutale und unentschuldbare Tat. Dennoch hat sich das Landgericht München nicht von der überzogenen rassistischen Debatte freimachen können. Nicht nur nach Ansicht der Verteidiger erscheinen die Strafen sehr hart. Strittig war schon die Einstufung als Mordversuch; oft gehen die Gerichte lediglich von gefährlicher Körperverletzung ohne Tötungsvorsatz aus. Die Jugendgerichtshilfe hatte angesichts der offenkundigen Reifedefizite bei Serkan A. für die Anwendung von Jugendstrafrecht plädiert. Aber die Münchener Justiz wollte Härte demonstrieren. weiter …