Die Bundesländer haben im Dezember vergangenen Jahres neben einer Verlängerung der „auf Probe“ erteilten Aufenthaltserlaubnisse vereinbart, die Daten zur Umsetzung dieser Regelung an das Bundesinnenministerium weiterzugeben. Dies sollte erstmal zum 31. März geschehen. Die eher dürftigen Ergebnisse sind in der Antwort der Bundesregierung wiedergegeben. Ein weiteres zentrales Ergebnis: neben den ausreisepflichtigen Ausländern, deren Aufenthalt offiziell geduldet wird, gibt es noch eine riesige Gruppe von Menschen, die noch nicht einmal über eine Duldung verfügen, die gleichwohl ebenfalls seit teilweise mehr als sechs Jahren ohne jeden sicheren Aufenthalstitel in Deutschland leben. weiter … →