„Die Residenzpflicht gehört zu jenem Katalog von Grausamkeiten aus den 80er Jahren, der Asylsuchende von einer Flucht nach Deutschland abschrecken sollte. Sie ist in dieser Form einmalig in der Europäischen Union. Vor allem in ländlichen Regionen werden Asylsuchende damit in die Isolation getrieben. Wer sich den Restriktionen widersetzt und außerhalb der eigenen Residenzzone angetroffen wird, muss mit Geld- und Haftstrafen rechnen. Mit anderen Worten: Wer vom Menschenrecht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wird bestraft.
Der Koalitionsvertrag von Union und FDP hat Erleichterungen bei der Residenzpflicht in Aussicht gestellt, um die Arbeitsaufnahme der Betroffenen zu erleichtern. Doch bisher hat die Koalition dazu nichts vorgelegt. Ohnehin ist die Kopplung von Freizügigkeit an den volkswirtschaftlichen Nutzen der betroffenen Menschen zynisch. Bund und Länder sind gefordert, konkrete Schritte zur bedingungslosen Abschaffung der Residenzpflicht einzuleiten.“