Rede im Bundestag: Für eine wirksame Bleiberechtsregelung

Beratung eines Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache Drucksache 17/1557 in der 40. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages

Der Bundesinnenminister und die Regierungsfraktionen haben erklärt, dass sie keine Korrekturen beim Bleiberecht beabsichtigen, solange die IMK-Regelung von Ende 2009 gilt. In anderen Worten: Sie wollen bis zum Jahr 2012 untätig bleiben!
Diese Seelenruhe können Sie von uns nicht verlangen. Denn weit über 100.000 Menschen müssen weiterhin in aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit leben, obwohl sie bereits seit mehr als sechs Jahre in Deutschland sind. Immer noch werden Familien mit Kindern, aber auch alte und kranke Menschen, die faktisch längst zu Inländern geworden sind, morgens von der Polizei aus ihren Betten geholt und gewaltsam in absolutes Elend abgeschoben. Das Schicksal dieser Menschen zwingt uns als Parlament dazu, schnell eine wirksame, humanitäre Lösung zu finden – die Innenminister der Länder sind zu einer solchen Tat nicht fähig oder willens! Eine gesetzgeberische Untätigkeit bis 2012 kann schon deshalb nicht mit der aktuellen IMK-Regelung begründet werden, weil diese – wie auch die so genannte Altfallregelung von 2007 – einen Stichtag enthält, der Personen vom Bleiberecht ausschließt, obwohl sich ihre Situation in Nichts von der unterscheidet, für die ein Handlungsbedarf erkannt wurde. Infolge des Stichtags 1.7.2007 entstehen also täglich neue Härtefälle.

Trotz dreier Bleiberechtsregelungen seit 2006 hat sich an der Gesamtproblematik nichts Grundlegendes geändert: Die Zahl der langjährig Geduldeten liegt immer noch bei fast 60.000, und ihr Anteil an allen Geduldeten ist mit 64 Prozent so hoch wie nie. Die SPD hat im Gegenzug für ihre Zustimmung zu erheblichen Verschärfungen im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht in Aussicht gestellt, dass bis zu 60.000 Menschen von der so genannten „Altfallregelung“ würden profitieren können. Doch wie ist tatsächliche Bilanz? Gerade einmal 6.500 Personen konnten bis heute eine relativ sichere Aufenthaltserlaubnis aufgrund eigenen Einkommens erlangen. Weitere 5.000 erhielten einen Aufenthalt, weil ihr Lebensunterhalt zumindest überwiegend ohne staatliche Unterstützung gesichert war. Vielleicht 12.000 – statt der versprochenen 60.000 – Menschen haben also ein Bleiberecht erhalten. Das ist eine mehr als dürftige Bilanz, auch wenn dieses Ergebnis angesichts der viel zu hohen gesetzlichen Hürden absehbar war und von uns vorhergesagt wurde. Es bedurfte deshalb auch eines erneuten IMK-Beschlusses, um zahlreichen Betroffenen eine „zweite Chance“ zu geben – nur „auf Probe“, versteht sich.

Ich möchte an dieser Stelle auf eine Personengruppe aufmerksam machen, die in der bisherigen Bleiberechtsdebatte noch gar keine Rolle spielte. Es geht um knapp 70.000 zur Ausreise verpflichtete Personen, die aktuell nicht einmal über eine Duldung verfügen. Drei Viertel von ihnen, knapp 53.000 Menschen, leben bereits seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Auch sie sind in ihrer großen Mehrheit aufgrund des langen Aufenthalts längst „heimisch“ geworden in Deutschland. Auch ihnen wird ein Aufenthaltsrecht jedoch versagt, genauso wie den gut 56.000 Langzeit-Geduldeten. Dass sie nicht einmal förmlich geduldet werden, dürfte in den meisten Fällen rechtswidrig sein. Denn wenn eine Ausreiseverpflichtung nicht in absehbarer Zeit konkret durchsetzbar ist, so entschied das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 1997, muss eine schriftliche Duldung erteilt werden. Es ist unzulässig, diese Menschen lediglich faktisch zu dulden und sie mit dem Entzug ihrer Duldungsbescheinigung unter Druck zu setzen und zur „freiwilligen“ Ausreise zwingen zu wollen. Die Rechtswidrigkeit dieser Praxis wird offenkundig, wenn die Zahl der 70.000 zur Ausreise verpflichteten Personen ohne Duldung der Zahl von knapp 8.000 Abschiebungen im letzten Jahr gegenüber gestellt wird. Unsere Vorschläge beziehen deshalb diese zur Ausreise verpflichteten Menschen mit ein.

DIE LINKE legt einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Probleme der Kettenduldung und des verweigerten Aufenthaltsrechts – und noch ein paar weitere mehr – ein für alle Mal gelöst werden sollen. Und zwar im Sinne der Betroffenen und nach humanitären Kriterien! Geändert werden muss vor allem die misslungene Regelung nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, um das Entstehen immer neuer Kettenduldungen schon im Ansatz verhindern zu können. Zudem bedarf es eines Rechtsanspruchs auf einen sicheren Aufenthaltstitel, wenn die Betroffenen nach längerem Aufenthalt faktisch längst integriert sind. Unser Gesetzentwurf enthält, darauf möchte ich hinweisen, bei Weitem noch nicht alles Notwendige, um zu einer grundlegend anderen Politik kommen zu können. Die Stichworte Residenzpflicht, Arbeitsverbote und Diskriminierungen infolge des Asylbewerberleistungsgesetzes mögen an dieser Stelle zur Erläuterung des enormen Handlungsbedarfs genügen.

Wir freuen uns, dass sich die GRÜNEN mit ihrem aktuellen Antrag mittlerweile den Forderungen der LINKEN und der außerparlamentarischen Bleiberechtsbewegung im Wesentlichen angeschlossen haben. Noch zu Beginn der letzten Wahlperiode hatten die Grünen eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die lediglich eine „Kann-Regelung“ darstellte und die einen Ausschluss-Stichtag ebenso vorsah wie die grundsätzliche Forderung nach eigenständiger Lebensunterhaltssicherung. Auch die SPD bewegt sich inzwischen in eine richtige Richtung, allerdings hat ihr später Wandel in Oppositionszeiten angesichts der von mir geschilderten Vorgeschichte einen etwas schalen Beigeschmack.
Ich hoffe, dass wir durch eine Anhörung des Innenausschusses zu den von der Opposition vorgelegten Vorschlägen auch die Regierungsfraktionen aus ihrer Lethargie reißen und von der Notwendigkeit baldiger Gesetzesänderung überzeugen können. Wir brauchen eine wirksame Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient!

1701557_GE_Bleiberecht.pdf