Rede im Bundestag: Vollen Rechtsschutz im Asylverfahren wieder herstellen
Asylsuchende, die über einen anderen EU-Staat in die Bundesrepublik eingereist sind, müssen ihr Asylverfahren in diesem Ersteinreisestaat betreiben. Gegen einen entsprechenden Bescheid des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist seit einigen Jahren kein wirksamer Rechtsschutz mehr möglich. Damit können sie sich selbst dann nicht gegen eine Überstellung wehren, wenn das Asylsystem im Ersteinreisestaat menschenrechtliche Anforderungen unterläuft. DIE LINKE fordert schon lange eine Abschaffung dieser Regelungen und jeder Einschränkung der Verfahrensrechte von Asylsuchenden, wie sie seit dem „Asylkompromiss“ 1993 gelten. weiter …