Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ist Integrationshemmnis

„Eine Festschreibung der bislang nur befristet vorgesehen Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge wäre ein fataler Schritt in die falsche Richtung“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke entsprechende Pläne der Bundesregierung, die bislang nur bis August 2019 diesbezüglich geltende Rechtslage zu entfristen. Die Abgeordnete weiter:

„Nicht nur wird mit einer Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge gegen höherrangiges Recht verstoßen, also gegen Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention und Artikel 33 der EU-Qualifikationsrichtlinie, die ein Recht auf Freizügigkeit und freie Wohnortwahl beinhalten. Die Wohnsitzauflage ist zudem für die Integration der neu Angekommenen eher kontraproduktiv. Denn soziale Netzwerken und familiäre Bindungen spielen eine ausschlaggebende Rolle bei der Arbeitsmarktintegration. Eine gelingende Integration wird nicht durch bürokratische Verteilungsregelungen erreicht, sondern durch einzelfallbezogene Beratung sowie Förder- und Unterstützungsangebote, die die Betroffenen einbeziehen und ihre persönlichen Ressourcen und Ideen nutzen.“