Maghreb-Staaten sind nicht sicher

Rede zu TOP 5 der 58. Sitzung des Deutschen Bundestages, 18.10. 2018

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Christian Lindner, Dr. Marco Buschmann, Katrin Helling-Plahr, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes – Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

Drucksache 19/957

 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP sieht vor, die Maghreb-Staaten, also Tunesien, Algerien und Marokko, und Georgien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. In jedem dieser Länder gibt es derart gravierende Menschenrechtsverletzungen, dass die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ein einziger Hohn ist.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Vorhaben – das richtet sich auch an die Regierungsfraktionen – ist ein Angriff auf den humanitären Schutzgedanken des Asylrechts, den wir ganz klar zurückweisen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das zeigt im Übrigen schon ein Blick in die Lageberichte des Auswärtigen Amtes.

Da sind wir schon bei den Peinlichkeiten des FDP-Gesetzentwurfs. Sie haben zwar einen Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, aber trotzdem zitieren Sie weiterhin aus den Lageberichten von 2016. Es ist Ihnen offensichtlich ganz egal, dass es längst neue Berichte gibt. Und – das haben wir eben auch von dem Kollegen Stefan Ruppert gehört – es geht offensichtlich gar nicht mehr um das Schicksal der Flüchtlinge, sondern nur um ganz billige Profilierung. So etwas kann man nur als schäbig bezeichnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zum Kollegen Seif: In der Tat heißt es in den aktuellen Lageberichten zum Beispiel zu Marokko und Algerien – Zitat -: „Homosexuelle Handlungen sind strafbar.“ Ich finde, es ist Zynismus, von den homosexuellen Menschen in diesen Ländern zu verlangen, dass sie ihre Homosexualität verdeckt leben könnten.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was ist das für eine Einstellung zu Menschenrechten? Da wird einem ja fast schlecht.

In Marokko geraten im Übrigen auch heterosexuelle Menschen schnell in den Fokus der Polizei: „Jeder außereheliche Geschlechtsverkehr und auch Ehebruch sind strafbar.“ So viel zur Freiheit der Person.

Journalisten landen im Knast, wenn sie gegen „Fragen der öffentlichen Moral verstoßen“, wenn sie den König kritisieren oder die Besatzungspolitik in der Westsahara in Frage stellen. So viel zur Pressefreiheit.

Zu Algerien heißt es – Zitat -: „Missionierungen sind verboten. Die (versuchte) Konvertierung eines Muslims ist unter Strafe gestellt.“ So viel zur Religionsfreiheit.

In politisch relevanten Verfahren „nimmt die Exekutive unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidungen des Gerichts“. So viel zur Rechtsstaatlichkeit. Aus diesen Ländern berichten Menschenrechtsorganisationen regelmäßig, dass friedliche Demonstranten zusammengenknüppelt werden. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten, Homosexuelle, ethnische und religiöse Minderheiten und Kritiker des Regimes, ganz zu schweigen von außerehelichen Liebespaaren: Alle müssen mit Verfolgung und auch mit Folter rechnen, und es gibt nicht die Spur eines unabhängigen Gerichts.

Wenn Sie diese Länder als sicher einstufen, dann beschneiden Sie den Schutzanspruch von Menschen, die aus offensichtlich autoritären Staaten bzw. Diktaturen kommen. Das ist meines Erachtens einfach nur widerwärtig.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn, meine Damen und Herren, für die Schutzsuchenden hat die Einstufung als sicheres Herkunftsland gravierende Folgen. Ihre Asylanträge gelten von Anfang an als unbegründet. Ihnen wird pauschal unterstellt – auch das hat der Kollege Seif hier sehr deutlich gemacht -, dass sie das Asylrecht missbrauchen. Sie haben damit keine Chancen mehr auf ein unvoreingenommenes Asylverfahren.

(Detlef Seif (CDU/CSU): Ja sicher!)

Flüchtlinge aus diesen Ländern werden dauerhaft in speziellen knastähnlichen Einrichtungen isoliert – ich sage nur AnKER-Zentren -; dort unterliegen sie der Residenzpflicht. Sie haben nur eingeschränkten Zugang zu Rechtsanwälten. Der Rechtsweg und Fristen werden verkürzt. Ihre Abschiebung ist trotz laufender Verwaltungsgerichtsverfahren möglich. Sie dürfen nicht arbeiten und keine Ausbildung beginnen. Außerdem droht ihnen eine Wiedereinreisesperre, selbst bei freiwilliger Ausreise.

(Zuruf von der AfD: Richtig so!)

Was für eine Schikane, kann ich da nur sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auf diese Weise werden Flüchtlinge nach Strich und Faden schikaniert, und das nur, weil sie von ihrem grundgesetzlich verbrieften Recht Gebrauch machen, Schutz zu beantragen. Das ist wirklich unverantwortlich.

Noch unverantwortlicher ist das, was die AfD heute zur Abstimmung stellt, nämlich Flüchtlinge nach Syrien zurückzuschicken,

(Zuruf von der AfD: Das steht da nicht!)

wo immer noch täglich Bomben fallen und in den letzten Monaten erneut Hunderttausende vor türkischen Angriffen aus Afrin geflohen sind. Ich würde ja vorschlagen, die gesamte AfD nach Syrien abzuschieben. Aber solche Gräuel kann man den Syrern nicht zumuten.

(Beifall bei der LINKEN)

Noch ein Argument – das hier auch schon genannt wurde – zu den Anerkennungsquoten, die angeblich so niedrig seien. Die Linke erkundigt sich regelmäßig danach: Wir hatten beispielsweise im ersten Quartal 2018 für Flüchtlinge aus Marokko immerhin eine Anerkennungsquote von 10,2 Prozent.

Zum Schluss möchte ich sagen: Es darf nicht sein, dass auch nur ein einziger Verfolgter zurückgeschickt wird, weil ihm unsere Asylbürokratie von vornherein mit Misstrauen und Feindseligkeit begegnet. Deswegen sagt die Linke ganz klar: Jeder einzelne Asylantrag muss unvoreingenommen und fair geprüft werden, ohne jegliche Einschränkung, ohne böswillige Unterstellung. Deswegen lehnen wir heute den FDP-Gesetzentwurf ab; denn wir halten dies für eine erneute Einschränkung des Asylrechts.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)