Rede: Das Recht auf Familie muss für alle gelten

Rede zur 36. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2018 Kernzeit: TOP Koalition Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) Drucksache 19/2438 b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes Drucksache 19 c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Recht auf Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

 

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung will in der Tat heute den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte abschaffen. Ihr Gesetzentwurf sieht eine Ermessensregelung für höchstens 1 000 Angehörige im Monat vor. Damit zwingen Sie Zigtausende auf Jahre hinaus in eine humanitäre Katastrophe. Das ist schlicht und einfach grausam.

(Beifall der Abg. Kathrin Vogler (DIE LINKE))

Die Linke fordert dagegen in einem eigenen Gesetzentwurf, das Recht auf ein gemeinsames Familienleben für alle Flüchtlinge uneingeschränkt wiederherzustellen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, begonnen hat alles mit Panikmache. Eine Kostprobe haben Sie eben von Herrn Baumann aus der rechten Parallelgesellschaft der Hetzer gehört.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der frühere Innenminister behauptete ebenfalls, die Anzahl der Flüchtlinge würde durch den Familiennachzug verdoppelt oder verdreifacht werden. Ich sage Ihnen hier einfach: Das ist falsch. Richtig ist: 50 000 bis 60 000 Angehörige könnten kommen, wenn ihnen der Nachzug erlaubt wäre. Diese Zahl ergibt sich aus Statistiken der Bundesregierung und bisherigen Erfahrungen, und sie wird durch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt.

Meine Damen und Herren, versetzen Sie sich doch einfach mal in die Lage der Betroffenen, deren Angehörige in elenden Flüchtlingslagern im Libanon oder in der Türkei hausen. Kinderarbeit anstatt Schulbesuch ist dort an der Tagesordnung. Mädchen laufen Gefahr, zur Prostitution gezwungen zu werden. Durch Familiennachzug würde diesen Menschen ein legaler und sicherer Weg ermöglicht. Doch so werden die Angehörigen wieder auf lebensgefährliche Fluchtwege gezwungen. Ich habe Ihnen schon im vorigen Jahr hier das Schicksal einer syrischen Mutter geschildert, die beim Versuch, zu ihrem Ehemann nach Deutschland zu gelangen, mit ihren beiden Kindern in der Ägäis ertrank.

Meine Damen und Herren, der Familiennachzug ist auch aus Gründen der Integration geboten.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Solange sich Geflüchtete um ihre Ehepartner, Kinder oder Eltern sorgen müssen, können sie kaum innerlich in Deutschland ankommen. Familiennachzug über Jahre hinweg zu verbieten, ist Integrationsverweigerung von oben und vor allen Dingen pure Abschreckungsspolitik, und das muss endlich aufhören.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Im Grundgesetz heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Das gilt für alle, meine Damen und Herren. Beschämend ist hier das Grundverständnis der Großen Koalition, abstoßend sind die Forderungen Familiennachzug nur für „Biodeutsche“ auf der rechten Seite dieses Hauses. Die Verweigerung des Familiennachzugs verstößt auch gegen die Europäische Menschenrechts- und die UN-Kinderrechtskonvention. Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt daher in einem Rechtsgutachten davor – ich zitiere -,

… die Grund- und Menschenrechte sehenden Auges zur Disposition zu stellen und damit in Kauf zu nehmen, dass Menschen – und insbesondere Kinder – in ihren Rechten verletzt werden.

Meine Damen und Herren, es ist ein Irrglaube, zu meinen, dass subsidiär – also vorübergehend für ein Jahr – geschützte Flüchtlinge tatsächlich zurückgehen. Wir reden hier vor allem von syrischen Flüchtlingen, die aus Kriegsgebieten kommen. Jeder hier weiß, dass sie über Jahre hinaus nicht zurückkehren können. Vor diesem Hintergrund ist es besonders zynisch, jetzt keinen Familiennachzug zuzulassen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Subsidiär Geschützte gelten international als Schutzberechtigte wie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Deswegen muss man ihnen auch die gleichen Rechte gewähren. Alles andere ist schlichtweg Unrecht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Regierungskoalition will eine Obergrenze von maximal 1 000 Nachzügen im Monat. „Grund- und menschenrechtswidrig“ nannte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine solche Kontingentregelung bei der Anhörung vor dem Hauptausschuss des Bundestages. Selbst bei voller Ausschöpfung des willkürlichen Kontingents von 1 000 Nachzügen würde es mindestens fünf Jahre dauern – wenn man die Zeit des Asylverfahrens dazuzählt, noch länger -, bis sie alle ihre Familienangehörigen hier nach Deutschland herholen könnten.

Auch die Härtefallregelung ist ein reines Placebo: Innerhalb von zwei Jahren hat es gerade mal 160 Fälle gegeben, in denen Visa erteilt wurden. Ich frage Sie: Ist nicht jeder Familiennachzugsfall ein Härtefall?

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Oder wie wollen Sie das Leben in Flüchtlingslagern und die Trennung von engsten Angehörigen sonst bezeichnen?

Mit unserer Kritik am unmenschlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung wissen wir uns im Übrigen einig mit den Kirchen, mit Wohlfahrtsverbänden, mit NGOs, mit Flüchtlingsorganisationen. Es gibt nur eine humanitäre Lösung, und die lautet: Grund- und Menschenrechte dürfen nicht von der Herkunft abhängig gemacht werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Familie, und das muss auch für alle Flüchtlingsgruppen gelten.

Zum Schluss möchte ich doch noch mal an die SPD appellieren. Ich weiß, dass viele Abgeordnete der SPD im Grunde genommen diesen Entwurf ablehnen. Und ich finde es feige, wenn Sie bei der namentlichen Abstimmung am Schluss diesem Antrag nicht Ihr Nein entgegenbrüllen; denn das ist wirklich geboten. Ich kann wirklich nicht verstehen, wieso ausgerechnet linke Sozialdemokraten einem so schändlichen Gesetz zustimmen möchten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)