Der Polizei auf die Finger schauen

„Angesichts der Datensammelwut der Behörden ist Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger mehr als legitim. Es ist daher erfreulich, dass immer mehr Menschen von ihrem Recht Gebrauch machen und sich beim Bundeskriminalamt erkundigen, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind. Die Zahl von Auskunftsersuchen beim BKA hat sich zwischen 2015 und 2017 von 1572 auf 3208 mehr als verdoppelt“, erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bearbeitungszeit für Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden des Bundes“ (Drs. 19/490). Die Abgeordnete weiter:

„Auskunftsersuchen beim Bundesamt für Verfassungsschutz gingen im gleichen Zeitraum von einem vorübergehenden Hoch von 434 im Jahr 2015 auf 248 im vergangenen Jahr zurück. Dieser Rückgang ist wohl auf die sehr restriktive Auskunftspraxis des Geheimdienstes zurückzuführen, die faktisch einer Auskunftsverweigerung gleichkommt. Denn nicht jeder hat Nerven, Zeit und das gegebenenfalls für Anwaltskosten aufzuwendende Geld, um hier sein Recht durch zu klagen.

Aus bürgerrechtlicher Sicht erscheint es zudem grenzwertig, dass Bürgerinnen und Bürger erst von sich aus aktiv werden müssen, um zu erfahren, ob ihre Daten in Extremismus-, Gewalttäter- oder Terrorismusdateien von Polizei und Geheimdiensten gelandet sind. Angesichts der gravierenden Folgen, die eine solche Speicherung haben kann, sollten Polizeibehörden verpflichtet werden, die Betroffenen von sich aus über die Datenerfassung zu informieren.“

 

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