Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten: Humanität im Promille-Bereich

„Bislang wurden genau 23 Visa für die Familienzusammenführungen mit subsidiär Schutzberechtigten aufgrund einer Härtefallprüfung erteilt – das bedeutet zehntausendfach verhinderte Integration und unermessliches Leid in allen anderen Fällen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zur Anzahl der nach Paragraph 22 Aufenthaltsgesetz erteilten Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Abgeordnete weiter:

„Über 200.000 schutzbedürftige Flüchtlinge, vor allem aus Syrien, haben seit Inkrafttreten des Asylpakets II einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten, der bis März nächsten Jahres den Familiennachzug ausschließt. In gerade einmal 23 Fällen wurde jetzt der Familiennachzug nach einer Härtefallprüfung ermöglicht, in weiteren 72 Fällen wird die Visumserteilung geprüft. Das ist weniger als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein: Humanität im Promille-Bereich. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte gefordert, um der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden müssten alle Nachzugsfälle, in denen Kinder beteiligt sind, als Härtefälle angesehen werden. Davon ist die Praxis des Auswärtigen Amtes meilenweit entfernt.

Erst hat sich die SPD über den Tisch ziehen lassen, als es hieß, den subsidiären Schutzstatus würden nur wenige Flüchtlinge erhalten und Flüchtlinge aus Syrien wären nicht betroffen. Und jetzt hört man von der SPD nichts, wenn aus den Reihen der AfD, CSU und CDU das Menschenrecht auf Familiennachzug für schutzbedürftige Flüchtlinge weiter infrage gestellt wird. Was aus dem Recht auf Familienleben wird, wenn man es zu einem Gnadenrecht umgestaltet, zeigen die Zahlen: Es ist dann praktisch nicht mehr existent. Die SPD muss sich zum Recht auf Familiennachzug zu Schutzberechtigten vorbehaltlos bekennen – alles andere wäre ein offener Verfassungsbruch und die Aufkündigung der Menschenrechte.“

Die Antwort auf die Schriftliche Frage kann hier heruntergeladen werden: SF279 Familiennachzug §22 AufenthG