Rede: Bürgerrechte nicht für Illusion von Sicherheit opfern!

Rede zu ZP 10 der 219. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 17. Februar 2017

Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung Bundeskriminalamt Drucksache 18/11163

 

Ulla Jelpke (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich finde, Sie hätten schon erwähnen sollen, dass Sie im vergangenen Jahr ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht bekommen haben, das Ihnen wesentliche Verfassungsverstöße im alten BKA-Gesetz bestätigt und nahegelegt hat, dass hier Abhilfe durch ein neues Gesetz geschaffen werden soll. Ich meine, das war eine gewaltige Klatsche für die Bundesregierung, die hier unter dem Etikett „Terrorbekämpfung“ Verfassungsbruch billigend in Kauf genommen hat. Es ging damals um den Schutz der Privatsphäre. Es ging insbesondere um die Überwachung von Wohnraum und Computern, um Befugnisse zur Datenübermittlung und die Beobachtung von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen.

Leider müssen wir feststellen, dass der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, wieder schwere Eingriffe in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern erlaubt. Wir sind der Meinung: Wenn da nicht massiv nachgebessert wird, können wir dem Gesetz nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Zweckbindung von Daten bekräftigt. Das bedeutet: Wenn wegen Terrorverdachts ermittelt wird, dürfen die Erkenntnisse aus der Telefon- oder Computerüberwachung nicht zur Aufklärung zum Beispiel eines Bagatelldelikts verwendet werden. Sie dürfen auch nicht einfach an andere Behörden übermittelt werden. Doch im vorliegenden Gesetzentwurf gibt es da massenhaft Schlupflöcher. Wir werden das sicherlich in einer Anhörung noch herausarbeiten. Damit setzt sich die Regierungskoalition einfach über die vom Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellte Zweckbindung der Daten hinweg.

Wir haben schon über die elektronische Fußfessel für Gefährder gesprochen. Ich habe zu diesem Tagesordnungspunkt schon einiges gesagt. Aber noch einmal: Die Koalition will künftig – so auch laut BKA-Gesetz – Personen, die nicht vorbestraft sind und gegen die kein Strafverfahren geführt wird, Fußfesseln anlegen. Der Begriff „Gefährder“ ist weiterhin gesetzlich nicht definiert; das muss dringend geschehen.

(Beifall bei der LINKEN – Marian Wendt (CDU/CSU): Sie schützen immer den Täter!)

Im Gesetzentwurf ist nur von der Annahme oder der konkreten Wahrscheinlichkeit eines zu erwartenden strafbaren Verhaltens die Rede. Eine solche Formulierung gibt es in keinem einzigen Polizeigesetz, sodass erst die richterliche Anordnungspraxis deutlich machen wird, was das eigentlich bedeutet.

Wir alle wünschen uns natürlich – das kann überhaupt keine Frage sein -, dass ein Verbrecher wie Anis Amri, der den Anschlag hier in Berlin verübt hat, frühzeitig dingfest gemacht wird. Aber wir dürfen Maßnahmen wie die Fußfessel nicht nur aufgrund von Annahmen und ohne Beweise anordnen.

(Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Also doch nicht festnehmen?)

Zudem ist es völliger Unsinn, zu glauben, dass Fußfesseln den potenziellen Täter daran hindern, seine Tat zu begehen. Wer einen Terroranschlag begehen will, wird ihn begehen, ob er nun eine Fußfessel trägt oder nicht.

(Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Dann merkt man es aber!)

Das ist nichts anderes als Symbolpolitik. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern ein trügerisches Sicherheitsgefühl nach dem Motto „Wir tun etwas“ vermitteln. Deswegen sagen wir ganz klar:

(Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Gar nichts!)

Im Namen der Terrorbekämpfung darf nicht alles erlaubt sein, was technisch möglich ist. Das ist einfach unsinnig.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Noch ein Punkt. Laut Gesetz soll die Beobachtung von Personen erlaubt werden, von denen die Polizei annimmt, dass sie andere Leute kennen, die Straftaten begehen könnten. Ich frage Sie ernsthaft: Wie weit soll das eigentlich gehen? Sollen auch diejenigen beobachtet werden, die eine Person kennen, die wiederum den Terroristen kennt? Ich bin wirklich erschrocken, wie weit die Maßnahmen laut Gesetz gehen sollen. Das kann Unschuldige betreffen.

Worüber wir im Ausschuss sicherlich noch diskutieren sollten, ist die Übermittlung von Daten zwischen Landes- und Bundesbehörden. In der Tat müssen wir das Desaster aufarbeiten, das es im Zusammenhang mit dem Anschlag hier in Berlin gegeben hat. Da sind meines Erachtens Behördenfehler gemacht worden. Hier lässt sich sicherlich einiges verbessern. Darüber können wir gerne diskutieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im vorigen Jahr das Ziel verfolgt, den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die Koalitionsfraktionen legen mit diesem Gesetzentwurf jedenfalls nicht das vor, was wir unter einer vernünftigen Balance und unter Grundrechtsfreundlichkeit – diese fordern wir nach wie vor ein – verstehen. Bürgerrechte dürfen nicht für die Illusion von Sicherheit geopfert werden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)