Familien müssen draußen bleiben

Immer mehr Syrer werden in Deutschland nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt, sondern erhalten nur noch den sogenannten subsidiären Schutz. Damit wird ihnen der Familiennachzug für zwei Jahre verwehrt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion teilte die Bundesregierung jetzt mit, im Monat Juni sei in 59,2 Prozent der individuellen Entscheidungen auf den nachgeordneten Schutzstatus erkannt worden. Noch vor einem halben Jahr wurde dieser geringere Status nur in äußerst wenigen Fällen zugesprochen. Er spricht den Betroffenen ab, in irgendeiner Hinsicht verfolgt zu sein, und gewährt ihnen lediglich einen vorübergehenden Aufenthalt, weil sie aus einem Bürgerkriegsland kommen. Im »Asylpaket 2« hatte die Bundesregierung entschieden, dieser Flüchtlingsgruppe den Familiennachzug bis März 2018 zu verwehren.

SPD-Politiker hatten die Entscheidung nach anfänglichem Protest mitgetragen, weil sie damals nur wenige Flüchtlinge betraf. So waren es im ganzen Jahr 2015 nur 57 syrische Geflüchtete. Auch im Januar und Februar betraf diese Entscheidung gerade einmal 29 Personen bzw. 1,2 Prozent. Diese Quote steigt seither aber kontinuierlich an. Bis Juni waren es insgesamt schon über 18.000 Betroffene. Auch bei Flüchtlingen aus Afghanistan wird inzwischen häufiger der Subsidiärstatus zugesprochen, die Quote stieg aber von sieben auf 11,4 Prozent nicht so rasant.

Da sich an der Lage in Syrien nichts geändert hat, handelt es sich bei der veränderten Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge um eine rein politische Entscheidung, die das rassistische Spektrum in Deutschland bedient. Zudem soll die Suspendierung des Familiennachzugs jene, die noch in Syrien oder einem benachbarten Land sind, von einer Flucht nach Deutschland abschrecken. Allein bis Ende Mai haben der Bundesregierung zufolge 2.390 Syrer gegen die Entscheidung geklagt. Sie haben gute Erfolgschancen, weil die gängige Rechtsprechung davon ausgeht, dass den Flüchtlingen im Fall einer Rückkehr grundsätzlich Folter und Verfolgung drohen. Die Linksfraktion kritisiert die Verweigerung der Familienzusammenführung als menschenfeindlich und integrationshemmend.