Terrorbekämpfung darf nicht auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen

„Der aktuelle Gefährder-Begriff ist hochproblematisch. Denn diese Einstufung beruht auf weitgehend willkürlichen Einstufungen örtlicher Polizeidienststellen, die schon rein fachlich oftmals damit überfordert sein dürften. Die Betroffenen wiederum werden stigmatisiert und müssen zum Teil gravierende Grundrechtseinschränkungen hinnehmen, obwohl sie in der Regel keine Straftaten begangen haben“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Sogenannte islamistische Gefährder“ (Drs. 18/6959). Die Abgeordnete weiter:

„Dass gegen dschihadistische Syrien-Kämpfer aus Deutschland vornehmlich nach den Terrorparagraphen 89a, 129a/b Strafgesetzbuch ermittelt wird, erscheint mir ebenfalls höchst fragwürdig. Denn DIE LINKE. sowie kritische Juristen und Bürgerrechtsvereinigungen haben diese Paragraphen, die eine Organisationszugehörigkeit ohne konkrete Tatbeteiligung oder bereits die bloße Aneignung von auch terroristisch nutzbaren Fähigkeiten unter Strafe stellen, immer abgelehnt. Diese Terrorparagraphen werden nicht rechtmäßiger, nur weil sie nun auch gegen Dschihadisten zur Anwendung kommen. Auch wenn der Nachweis einer Beteiligung an Kriegsverbrechen im Einzelfall schwerer zu erbringen sein dürfte als derjenige einer bloßen Organisationsmitgliedschaft, wäre es daher im Interesse der Rechtsstaatlichkeit vorzuziehen, Ermittlungen gegen Dschihadisten aus Deutschland wegen solcher „dingfesten“ Straftatbestände einzuleiten.

Nach Angaben der Bundesregierung werden in Deutschland nicht nur gegen mutmaßliche IS-Anhänger sondern auch gegen Unterstützer der in Syrien kämpfenden Dschihadistengruppierungen Jabhat al Nusra, Ahrar al –Sham und Junud al-Sham Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung geführt. Alle diese Gruppen begehen in der Tat schwere Kriegsverbrechen in Syrien und insbesondere an Angehörigen religiöser Minderheiten. Umso unverständlicher ist es, wenn die Bundesregierung im Einklang mit ihren westlichen Partnerländern solche Gruppierungen weiter als angeblich `gemäßigte Rebellen´ verharmlost und dazu schweigt, dass die Türkei diese Söldnertruppen fortdauernd unterstützt.“

KA 18_6959 Islamische Gefährder