Pressemitteilung: Bundesregierung muss Rolle des Verfassungsschutzes bei Nazi-Gefangenenhilfe klären

„Zu einem Zeitpunkt, an dem die hessischen Justizbehörden das Gefängnisnetzwerk bereits aufrollten, behauptete die Bundesregierung in ihrer vergangene Woche vorgelegten Antwort, keinerlei Erkenntnisse über mögliche Nachfolgeorganisationen der 2011 vom Bundesinnenministerium verbotenen neonazistischen Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörigen e.V. (HNG) zu haben. In der Antwort der Bundesregierung heißt es: „Die durch das Verbot der HNG entstandene organisatorische Lücke konnte durch andere rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen nicht geschlossen werden. Bislang konnte sich noch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisation etablieren“. Medienberichten zufolge hatte ein führender Aktivist der Aryan Defense Jail Crew aus der nordhessischen JVA Hünfeld Ende 2011 dem Verfassungsschutz seine Kooperation in Sachen NSU im Gegenzug zu einer schnelleren Haftentlassung angeboten. Nun muss lückenlos aufgeklärt werden, ob hier etwa ein V-Mann des Geheimdienstes beim Aufbau des Gefängnis-Netzwerkes mitmischte.“

Anfrage und Antwort stehen hier:

17_12797_Naziknackis_kl.PDF