BAMF Vorgaben missachten Rechte Schutzsuchender

„Die Bundesregierung verschließt ihre Augen vor dem Frust der BAMF-Beschäftigen. Sie will einfach nicht wahrhaben, dass die Vorgabe einer bestimmten Zahl von Entscheidungen, die pro Tag gefällt werden soll, weder der Motivation der Mitarbeiter noch der Qualität ihrer Entscheidungen gut tun. Die Gründlichkeit des Asylverfahrens darf aber nicht einer vermeintlichen Effizienz geopfert werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche Verfahrensmängel im Asylverfahren infolge interner Erledigungsvorgaben.“ Jelpke weiter:

„Das Asylrecht ist zu wichtig, um es auf dem Altar einer falsch verstandenen Effizienz zu opfern. Jeder Asylsuchende hat einen Anspruch auf eine gründliche Einzelfallprüfung. Damit ist es nicht zu vereinbaren, den Entscheidern vorzuschreiben, wie viele Entscheidungen sie pro Tag zu treffen haben. DIE LINKE hat schon längst konkrete Vorschläge gemacht, wie der Aktenstau im BAMF unbürokratisch in Anerkennung der Menschenrechte abgebaut werden kann: Durch die pauschale Anerkennung sogenannter Altfälle, die schon über ein Jahr auf ihren Bescheid warten, durch die Wiedereinführung vereinfachter Verfahren bei Asylsuchenden mit hohen Anerkennungschancen, wie solchen aus Syrien, und durch den Verzicht auf Widerrufsverfahren.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann hier eingesehen werden: 1811964 Verfahrensmängel_Asylverfahren_Erledigungsvorgaben