Bundesrat muss Zustimmungspflichtigkeit des Hau-ab-Gesetzes beschließen!

„Auf meine Anfrage verweigert die Bundesregierung eine Auskunft dazu, inwieweit das Bundesjustizministerium noch einmal geprüft hat, ob das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz einer Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Das lässt vermuten, dass es eine solche Prüfung nicht gegeben hat, was aber ein Verstoß gegen die eigenen Regeln zur Gesetzgebung wäre. Offenkundig will die Bundesregierung mit Blick auf die morgige Abstimmung im Bundesrat leugnen, was offenkundig ist: Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, weil es mit erheblichen Mehrausgaben für die Bundesländer verbunden ist“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Mündliche Frage. Jelpke weiter: weiter …

Der Bundesrat muss das Abschiebegesetz stoppen!

„Nachdem der Bundestag dem Rückkehrgesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in einem dem Parlament unwürdigen Schnellverfahren zugestimmt hat, muss jetzt der Bundesrat die erheblichen verfassungs- und europarechtswidrigen Verschärfungen im Umgang mit Geflüchteten stoppen. Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wenn damit Mehrkosten für die Bundesländer verbunden sind. Das ist nach einem Änderungsantrag, mit dem den Ländern zusätzliche Aufgaben und Mehrausgaben zukommen, eindeutig der Fall“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heute vom Bundestag verabschiedeten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Jelpke weiter: weiter …