Antwort Kleine Anfrage (16/6254): Praxis der Grenzschutzagentur FRONTEX bei Aufgriff von Flüchtlingen in internationalen Gewässern
Die „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen“ (FRONTEX) koordiniert und leitet gemeinsame „Grenzschutzoperationen“ von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Von Menschenrechtsorganisationen ist dabei die Frage des Umgangs mit Flüchtlingen aufgewrofen worden, die bei diesen Einsätzen aufgegriffen werden oder aus Seenot gerettet werden müssen. Menschenrechtler gehen von einer „exterritorialen Bindung“ der von den EU-Staaten ratifizierten Menschenrechtsabkommen aus – demnach müsste den Flüchtlingen Gelegenheit gegeben werden, ein faires Asylverfahren zu durchlaufen. Wir haben die Bundesregierung nach ihrer Haltung dazu befragt. weiter …