Debatte zur Großen Anfrage der Fraktion Die Grünen „Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention“ (16/4205) und 1. Beratung des Antrags der Fraktion der FDP „Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen“
1992 ist die Bundesrepublik der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten – allerdings mit wesentlichen Vorbehalten. Die Bundesregierung hat also schon beim Beitritt erklärt, einiges in ihrem nationalen Recht nicht ändern zu wollen und nur unter diesem Vorbehalt der Konvention beizutreten. Ein wesentlicher Bereich ist dabei der Schutz von Flüchtlingskindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Diese haben zum Beispiel keinen Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB XIII). weiter … →