Pressemitteilung: Innenministerium will Terrorparagraphen ausweiten

Das Bundesinnenministerium drängt auf eine Ausweitung des Terrorismusparagraphen 129a. Der Aufenthalt in Ausbildungslagern für Terroristen im Ausland soll ebenso wie das Besorgen von Bombenbauanleitungen oder Sprengstoff als Vorbereitung zum Terrorismus unter Strafe stellt werden. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke: weiter …

Artikel: Schäuble zieht durch

Schäuble läßt nicht locker: Der CDU-Hardliner hat sich am Freitag der Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel versichert, um dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die heimliche Online-Durchsuchung von Privatcomputern zu erlauben. Die Kanzlerin könne sich kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchungen vorstellen, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin. weiter …

Pressemitteilung: Grundrechtsverletzung durch Bundesverwaltungsgericht bestätigt

In einem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gestern die Revisionsklage eines Berliner Bürgers gegen ein Reiseverbot aus dem Jahr 2001 abgewiesen. Der Betroffene sollte durch die Abgabe seines Passes und eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei daran gehindert werden, in Genua an den Demonstrationen gegen den damaligen G8-Gipfel teilzunehmen. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

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Offener Brief an Dortmunder Bürgermeister zu den erneuten Nazianschlägen

Sehr geehrter Herr Schulze,
„die Geister die ich rief, ich werd sie nicht mehr los“ – diese Zeile aus der Ballade „Der Zauberlehrling“ von Goethe sollte derzeit Ihre Gedanken beschäftigen. Nachdem unter Ihrer Federführung am 01.Mai Hunderte von Nazis in Bussen zu ihrem Dortmunder Veranstaltungsort kutschiert und Plakate örtlicher Organisationen gegen den Naziaufmarsch auf Ihr Geheiß hin entfernt wurden, sind sie mutig geworden – die Nazis in und um Dortmund.
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Antwort Kleine Anfrage (16/6159): Inlandseinsätze der Bundeswehr und Unterstützungsleistungen für Dritte seit 1990

Die Bundeswehr kann im Rahmen des Art. 35 GG „Amtshilfe“ leisten, wenn andere Einrichtungen mit hoheitlichen Aufgaben nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung haben. Dies ist zum Beispiel regelmäßig bei Hochwassern der Fall. Die Bundeswehr ist aber auch gegenüber Dritten sehr freigiebig – Hauptsache, es nutzt dem guten Ruf. Zeit, sich einmal über Art und Umfang dieser Unterstützungsmaßnahmen zu erkundigen … weiter …