Pressemitteilung: Bundesanwaltschaft als Erfüllungsgehilfe Ankaras gegen türkische Oppositionelle?
Am 5. Dezember 2007 ließ die Bundesanwaltschaft zahlreiche Objekte in mehreren Bundesländern durchsuchen. Die Ermittlungen richteten sich gegen mutmaßliche Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei / Marxisten Leninisten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §129b StGB. Da die TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist und auch auf der EU-Terrorliste nicht genannt wird, fragte die Fraktion DIE LINKE bei der Bundesregierung nach. Zur Antwort der Regierung erklärt die Innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke: weiter …