Antwort Kleine Anfrage (17/3365): Inhaftierung von abgeschobenen Syrern in Damaskus
Die deutsche Regierung hat mit der der Arabischen Republik Syrien ein so genanntes Rückübernahmeabkommen geschlossen, dass die Abschiebung von illegal aufhältigen bzw. ausreisepflichtigen Menschen aus Syrien erleichtert. Davon sind in erster Linie Menschen betroffen, deren Asylantrag trotz der in Syrien herrschenden Unterdrückung oppositioneller Bewegungen und der kurdischen und jezidischen Minderheiten abgelehnt wurde. Einige der nach diesem Abkommen abgeschobenen Personen wurden nach ihrer Ankunft in Syrien vom Geheimdienst festgenommen und verschleppt. Ihnen drohen Strafen wegen angeblicher Verunglimpfung des Staates – gemeint sind damit ihre Angaben im Asylverfahren. Wir haben die Bundesregierung nach ihren Erkenntnissen und Schlussfolgerungen befragt. weiter …