Antwort Kleine Anfrage (17/8836): Überstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren nach Ungarn trotz drohender Inhaftierung und Abschiebung vor Ende des Asylverfahrens
Im Februar hatte der Fall von vier syrischen Asylsuchenden in Deutschland für Schalgzeilen gesorgt, die nach Ungarn abgeschoben werden sollten. Ungarn ist nach den Regeln des Dublin-Systems für die Bearbeitung ihrer Asylanträge verantwortlich, allerdings steht das ungarische Asylsystem stark in der Kritik. Bis Ende vergangenen Jahres wurde dort Syrien als sicheres Herkunftsland betrachtet und syrische Asylbewerber abgelehnt, sämtliche Asylsuchenden haben mit ihrer Inhaftierung zu rechnen. Das gilt besonders für solche Asylsuchenden, die zunächst in einen anderen EU-Staat weiterreisen. Die Bundesregierung beschwichtigt nun, das ungarische Asylsystem funktioniere im ausreichenden Maße, um Asylsuchende dorthin zurückschicken zu können. weiter …