Rund 200 000 Menschen leben seit mehreren Jahren nur mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland. Häufig sind bereits Kinder in Deutschland geboren und aufgewachsen, die ihr „Heimatland“ allenfalls aus Er- zählungen oder dem Fernsehen kennen. Diese Menschen sind vielfältigen Ein- schränkungen unterworfen, die ihrer vollständigen Integration in die deutsche Gesellschaft entgegenstehen, obwohl sie faktisch bereits „Inländer“ geworden sind. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sobald sie sich längstens fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. weiter … →