Rede im Bundestag: Endlich vollen Rechtsschutz im Asylverfahren wieder herstellen
Der EuGH hat in einer viel beachteten Entscheidung klargestellt, dass die Regelungen zur Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für die Durchführung eines Asylverfahrens (Dublin II-Verordnung) nicht dazu führen dürfen, dass Asylbewerber in einen anderen EU-Staat überstellt werden dürfen, in dem ihre Grundrechte nicht gewahrt werden. Ihnen muss deshalb auch ein Eilrechtsschutz eingeräumt werden, wenn sie gegen eine drohende Überstellung klagen. Diesen Eilrechtsschutz hatte die Koalition aus SPD und CDU/CSU 2007 abgeschafft. Die LINKE unterstützt die Forderung nach einer Wiedereinführung des Eilrechtsschutzes. weiter …