Pressemitteilung: Berechnungen der Bundesregierung entbehren jeder Grundlage

Anfrage der Linksfraktion. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Das Schnellverfahren für Asylsuchende, die über einen internationalen Flughafen nach Deutschland einreisen, ist mit dem Schutzgedanken des internationalen Flüchtlingsrechts nicht vereinbar. Es ist auch für die Flüchtlinge nicht nachvollziehbar, warum sie nach der Ankunft an einem deutschen Flughafen erst in einem Gefängnis landen und man ihnen dann eröffnet, dass sie sich außerdem noch gar nicht in Deutschland befinden. Dieser bürokratische Irrsinn auf Kosten der Asylsuchenden muss endlich ein Ende haben. Statt dessen unternimmt die Bundesregierung alles, um auf europäischer Ebene die Rechtsgrundlagen für das Asylschnellverfahren am Flughafen zu erhalten. Die EU-Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag zur Neufassung der EU-Asylverfahrensrichtlinie die Rechtsgrundlage für die Inhaftierung Asylsuchender bei der Einreise einschränken wollen. Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Frage 19) selbst ein, dass sie auf das Land Brandenburg Druck ausgeübt hat, die entsprechenden Hafteinrichtungen am Flughafen zu errichten.“

1708095_Flughafenverfahren_BBI.pdf