Bundesregierung bleibt Beweise für Anschuldigungen gegen gestoppte Friedensdelegation schuldig

„Die Ausreiseuntersagung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Friedensdelegation, die am 12. Juni in die Kurdistan-Region des Irak fliegen wollten, durch die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen erscheint weiterhin willkürlich und rechtswidrig“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Ausreiseverweigerung für eine Friedensdelegation am Düsseldorfer Flughafen.“ Die Delegation wollte in die Kurdistan-Region des Irak reisen, um sich dort mit Vertretern von Regierungs- und Oppositionsparteien, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Opfern türkischer Drohnenangriffe zu treffen und gegen die seit April laufende türkische Militäroffensive auf das Autonomiegebiet zu protestieren. Die Abgeordnete Jelpke weiter:

„Die Bundesregierung wiederholt mantraartig, die am Düsseldorfer Flughafen gestoppten Friedensaktivistinnen und –aktivisten seien einem Aufruf zu einer Aktion ‚Menschliches Schutzschild‘ im Kriegsgebiet gefolgt, mit der eine Solidarisierung zwischen der Gesellschaft und der kurdischen Guerilla erzeugt werden sollte. Die Existenz eines solchen Aufrufs, der sich – was von der Bundesregierung unterschlagen wird – primär an die Bevölkerung der Autonomieregion richtete, sei durch eine Presseauswertung des BKA bekanntgeworden. Gleichwohl bleibt die Bundesregierung weiterhin jeden Beweis dafür schuldig, dass die Friedensdelegation tatsächlich die Absicht hatte, an so einer Aktion teilzunehmen. Ganz im Gegenteil legen das Programm ebenso wie der Abschlussbericht derjenigen, die es nach Kurdistan geschafft hatten, nahe, dass nichts dergleichen geplant war.

Abgesehen davon wäre eine Teilnahme an einer Schutzschildaktion zum Schutze von kurdischen Dörfern gegen türkische Luftangriffe zwar riskant, aber keineswegs verwerflich. Anstatt Friedensaktivistinnen und –aktivisten zu drangsalieren, sollte die Bundesregierung lieber Vorwürfen nachgehen, wonach ihre türkischen NATO-Verbündeten im Zuge ihrer jüngsten grenzüberschreitenden Offensive vielfach völkerrechtlich geächtete Chemiewaffen eingesetzt haben. Zudem steht die Bundesregierung in der Verantwortung, gegenüber der kurdischen Regierung sicherzustellen, dass diese keine Waffen und Dingo-Panzerwagen, die sie von Deutschland zum ausschließlichen Kampf gegen den sog. Islamischen Staat (IS) erhalten hat, für innerkurdische Auseinandersetzungen einsetzt.“

Anfrage und Antwort sind hier einzusehen: KA 19_31225_Ausreiseverweigerung_Friedensdelegation