Pressefreiheit gegen staatliche Gesinnungszensur verteidigen!

„Als einzige deutschsprachige Tageszeitung wird die Junge Welt seit Jahren im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Dadurch erleidet die Zeitung, die nicht nur ein journalistisches Produkt, sondern auch ein wirtschaftliches Unternehmen ist, deutliche wettbewerbsrechtliche Nachteile. Auf meine Anfrage hat die Bundesregierung nun offen zugegeben, dass die Geheimdienstüberwachung darauf abzielt, der jungen Welt den ‚Nährboden‘ zu entziehen. Weil die unbequeme linke Tageszeitung aus Sicht der Bundesregierung zu viel ‚Relevanz‘ und ‚Wirkungsmächtigkeit‘ besitzt, soll ihr ökonomischer Schaden zugeführt werden. Eine solche Pressezensur durch den Geheimdienst darf es nicht geben“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Presse- und wettbewerbsrechtliche Behinderung durch Nennung der Tageszeitung junge Welt im Verfassungsschutzbericht“. Die Abgeordnete weiter:

„Im Jargon des Kalten Krieges erklärt die Bundesregierung die marxistische Ausrichtung der jungen Welt an sich bereits für verfassungsfeindlich. Der positive Bezug auf Marx, Engels und Rosa Luxemburg wird der Zeitung ebenso zur Last gelegt, wie die Analyse, dass wir in einer Klassengesellschaft leben, und die solidarische Haltung zum sozialistischen Kuba. Der Verfassungsschutz erklärt die Zeitung, den Verlag 8. Mai GmbH und die Genossenschaft LPG kurzerhand zur ‚linksextremen Vereinigung‘ und verdächtigt damit die Redaktion, Verlagsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Genossenschaftsmitglieder und Abonnenten, Staatsfeinde zu sein. Als ehemalige Redakteurin und regelmäßige Autorin der jungen Welt liegt mir diese linke Tageszeitung natürlich besonders am Herzen. Doch die Begründung der Bundesregierung für die Überwachung der Zeitung ist so skandalös, dass darin ein Angriff auf die Pressefreiheit gesehen werden muss – unabhängig davon, wie man zur politischen Ausrichtung der jungen Welt steht. Hier geht es um die Verteidigung eines Grundrechts gegen staatliche Gesinnungszensur!“

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen:

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