Das BAMF muss die Rechte von LSBTI-Geflüchteten achten!

„In mehreren Fällen haben Nachforschungen von Vertrauensanwälten des Auswärtigen Amts, die im Auftrag des BAMF tätig wurden, zum zwangsweisen Outing homo- und bisexueller Geflüchteter in ihrem Herkunftsland geführt. Diese Praxis ist verfassungswidrig und muss sofort beendet werden. Es darf nicht sein, dass das BAMF Asylsuchende in Gefahr bringt, anstatt sie zu schützen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu Zwangsoutings von Geflüchteten durch Ermittlungen von Vertrauensanwälten des Auswärtigen Amts. Jelpke weiter:

„Zwangsoutings sind leider nicht das einzige Problem beim Umgang mit den Asylgesuchen von schwulen, lesbischen und bisexuellen Geflüchteten. Auch Berichte darüber, dass Asylanträge noch immer mit der hanebüchenen Begründung abgelehnt werden, die Betreffenden könnten zur Vermeidung von Verfolgung ja ihre Sexualität geheim halten, reißen nicht ab. Dabei haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Diskretionsgebot klar und unmissverständlich verworfen.

Der Lesben- und Schwulenverband informiert aktuell über einen Fall, bei dem das BAMF einem iranischen Asylsuchenden anlastete, dass er binnen 20 Tagen nach seiner Ankunft in Deutschland noch nicht auf einer App nach anonymem Sex gesucht habe, obwohl er wisse, dass Homosexualität hier nicht strafbar sei. Daraus leitete die Behörde ab, dass er kein Interesse daran habe, seine Sexualität offen und frei zu leben. Als weiteres Indiz führte das BAMF an, dass der Asylsuchende in seiner Kindheit sexuelle Gewalt erlebt habe und sich aus Angst vor erneutem Missbrauch ‚vorsichtig‘ verhalte. Solche Aussagen sind einfach nur haarsträubend!

Der BAMF-Präsident muss dafür Sorge tragen, dass seine Behörde solch homophobe und menschenverachtende Begründungsweisen unterlässt, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beachtet und LSBTI-Geflüchteten endlich den Schutz gewährt, den sie brauchen.“