Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen zügig ermöglichen!

Es ist reine Schikane, wie die Bundesregierung den Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen durch absurd hohe Anforderungen an vorzulegende Dokumente hintertreibt. Doch die Bundesregierung verteidigt ihre Praxis, und hält an der Familiennachzugsverhinderungspolitik fest – obwohl in Äthiopien gerade ein erneuter Krieg tobt. Es besteht jetzt besondere Dringlichkeit endlich zu handeln, denn viele Angehörige in Deutschland anerkannter eritreischer Flüchtlinge sind nach Äthiopien geflohen. Die Bundesregierung muss ihre restriktive Praxis bei der Visavergabe sofort beenden, damit die jahrelange Trennung von Familien ein Ende hat!“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zu den Anforderungen für Identitätsnachweise von eritreischen Flüchtlingen. Die Abgeordnete weiter:

Es ist unzumutbar, von eritreischen Flüchtlingen zu verlangen, dass sie sich an den eritreischen Staat wenden sollen. Denn dieser stellt amtliche Papiere nur aus, wenn Flüchtlinge eine ‚Reueerklärung‘ – und damit das Eingeständnis einer vermeintlichen Straftat durch `unerlaubte Ausreise´ – unterschreiben, und eine ‚Diasporasteuer‘ zahlen. Auch Repressionen gegen in Eritrea lebende Familienangehörige, beispielsweise in Form von Geldstrafen, Inhaftierungen oder den Entzug von Geschäftslizenzen, können dabei nicht ausgeschlossen werden.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: SF389 Identitätsnachweise Eritrea