Bundesregierung sollte Terrorismusverfolgungsermächtigung gegen PKK zurücknehmen

„Der weitgehende Sieg gegen den sogenannten Islamischen Staat wurde insbesondere von den Kurden und Kurdinnen unter großen Opfern erkämpft. Die Sicherheit Europas wurde damit auch von der PKK und ihren Schwesternverbänden in Syrien verteidigt. Angemessen wäre nun ein Ende ihrer Verfolgung in Deutschland. Als erster Schritt zu einer weitergehenden Entkriminalisierung erscheint eine Rücknahme der Verfolgungsermächtigung nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch gegen die PKK angebracht“, erklärt Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Verfolgungsermächtigung nach § 129b des Strafgesetzbuches gegen PKK-Kader“ (Drs. 19/23001). Die Abgeordnete weiter:

„Schon die Tatsache, dass für ein Verfahren nach Paragraphen 129b Strafgesetzbuch zur Verfolgung sogenannter terroristischer Vereinigungen im Ausland zuerst die Exekutive der Judikative eine Verfolgungsermächtigung erteilen muss, zeigt, dass wir es hier mit elementar politisch motivierter Justiz zu tun haben. Von daher kann sich die Bundesregierung nicht einfach mit der Feststellung aus der Verantwortung ziehen, dass die Gerichte in den Hauptverhandlungen entscheiden müssen, ob die Voraussetzung für eine Verurteilung nach dem Paragraphen 129b vorliegt und die Tätigkeit beziehungsweise der Zweck einer Vereinigung auf die Begehung entsprechender Straftaten ausgerichtet ist. Denn in der Praxis weigern sich die Gerichte, Beweisanträgen der Verteidigung zu folgen und zu überprüfen, ob der Befreiungskampf der PKK als terroristisch oder vielmehr als völkerrechtlich legitimer Widerstand gegen koloniale Unterdrückung einzustufen ist.

Das Problem ist der absolute und politisch bedingte Verfolgungswille der Bundesregierung gegen die kurdische Bewegung, mit der Intention, so die Türkei fest an der Seite Deutschland zu halten.“

Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einzusehen:

1923001 Paragraph129b_PKK