Endlich: Familiennachzug aus Drittstaaten wieder möglich

„Dass nach über drei Monaten der Familiennachzug aus Drittstaaten jetzt wieder ermöglicht wird, ist für Tausende Menschen eine gute Nachricht“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, die Ankündigung des Bundesinnenministeriums in der heutigen Sitzung des Innenausschusses, wonach Familienangehörige aus Drittstaaten jetzt wieder nach Deutschland einreisen können, und zwar unabhängig von der auf EU-Ebene beschlossenen Positivliste. Aufgrund der Corona-Maßnahmen war dieser Familiennachzug seit Mitte März pauschal ausgesetzt. Jelpke weiter:

 

„Ein Antrag der LINKEN zur sofortigen Wiederermöglichung des Familiennachzugs aus Drittstaaten (Bundestagsdrucksache 19/20026) wurde im heutigen Innenausschuss zwar abgelehnt. Einem Kernanliegen des Antrags wurde inhaltlich jedoch entsprochen:  Ab heute ist der Familiennachzug wieder aus allen Drittstaaten möglich, das Recht auf Familienleben wird als dringender Grund anerkannt, der eine Einreise im Einzelfall begründet. Dafür haben wir lange gekämpft, und das war überfällig.

Die pauschale Suspendierung des Familiennachzugs aus Drittstaaten war von Anfang an ein Verstoß gegen den grundrechtlich garantierten Schutz der Familie. Angesichts der Tatsache, dass Hunderttausende deutsche Urlauber aus Drittstaaten zurückgeholt wurden, war das pauschale Verbot des Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen, insbesondere anerkannten Flüchtlingen,  mit Verweis auf die Corona-Pandemie weder notwendig noch glaubwürdig. Der Pandemieschutz hätte auch mit Quarantäne- und anderen Maßnahmen erfüllt werden können, wie bei anderen Einreisenden auch. Insofern ist die Wiederaufnahme des Familiennachzugs keine Großzügigkeit der Regierung, sondern nur die Beendigung eines menschenrechtswidrigen und familienfeindlichen Zustandes.

Nach wie vor ungelöst ist die Situation unverheirateter binationaler Paare. Der Zuzug von Partnern zum Zweck der Eheschließung bleibt weiterhin ausgesetzt. Das muss jetzt ebenfalls schleunigst geändert werden. Denn auch unverheiratete Partner gehören zur Familie.“