Gesinnungs- und Schnüffel-Paragraphen 129 a und b abschaffen!

„Natürlich muss die Mitgliedschaft oder Unterstützung von dschihadistischen Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat oder Al Qaida strafrechtlich verfolgt werden. Doch der Paragraph 129b Strafgesetzbuch ist längst zu einem Knüppel verkommen, der nach außenpolitischem Gutdünken gegen kurdische Rebellen, türkische Kommunisten und selbst ukrainische Separatisten geschwungen wird“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nach „Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 129, 129a und 129b Strafgesetzbuch im Jahr 2017“. Die Abgeordnete weiter:

„Darunter leiden nicht zuletzt die durch eine Schwemme von Ermittlungsverfahren hoffnungslos überlasteten Justizbehörden. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun, wohl aber mit politischer Justiz. DIE LINKE. bleibt daher dabei: die Gesinnungs- und Schnüffel-Paragraphen 129 a und b sind Fremdkörper im deutschen Strafrecht und gehören abgeschafft.“

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung sind hier einsehbar:

19_1420_Paragraph_129_2017