Gefährder-Begriff endlich gesetzlich definieren

„Das Begriffschaos um sogenannte Gefährder muss ein Ende finden. Wir brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, die sämtliche Begriffe einschließlich der Subkategorien definiert. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Grundrechte kann es nicht länger angehen, dass die Polizei jedes Bundeslandes die Begriffe nach eigenem Gusto auslegt“, fordert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, angesichts der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu „Gefährdern“. Jelpke weiter:

 

 

„Den 70 Personen, die mit Kampferfahrung aus dem Gebiet des ‚Islamischen Staates‘ zurückgekehrt sind, muss tatsächlich ein hohes Gefährdungspotential unterstellt werden. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Begriff des Gefährders nicht gesetzlich definiert ist. Man muss sich stets vor Augen halten: Nicht alle ‚Gefährder‘ sind IS-Anhänger. Man kann als ‚Gefährder‘ eingestuft werden, ohne jemals eine Straftat begangen zu haben – es handelt sich um eine reine Verdachtsprognose.

Deshalb halte ich es für extrem fragwürdig, wenn regelmäßig die Daten zu allen Betroffenen an ausländische Polizeibehörden, Europol und sogar das FBI geliefert werden. Wir kennen ja die Praxis der Verschleppungen und gezielten Drohnenmorde durch die USA.

Es ist reine Augenwischerei, wenn die Bundesregierung bestreitet, dass die Einstufung unmittelbare negative Folgen für die Betroffenen hat. Denn jede Datenübermittlung ist ein Grundrechtseingriff. Zudem ist eben erst im BKA-Gesetz die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel für solche Gefährder festgelegt worden.

 

Deswegen ist es eine Mindestanforderung von Rechtsstaatlichkeit, dass der Gefährderbegriff eindeutig und bundeseinheitlich gesetzlich geregelt wird.“

 

KA 18_11959 Gefährder