Pressemitteilung: Türkisch-kurdischen Friedensprozess unterstützen, statt Terrorkeule schwingen!

Seit 2010 fanden nach Angaben der Bundesregierung elf Europol-Sitzungen unter Anwesenheit von Vertretern des Bundeskriminalamtes statt, bei denen operative und strategische Aspekte der Bekämpfung der PKK erörtert wurden. Im Mittelpunkt stehen dabei offenbar Maßnahmen gegen Spendensammlungen der kurdischen Bewegung unter der millionenstarken kurdischen Diaspora. Zwar verfolgt die PKK auch nach Ansicht der Bundesregierung „derzeit keine terroristischen Aktivitäten in Europa“. Da die PKK die Region aber als Basis zur Generierung finanzieller Ressourcen nutze, erfolge eine Abstimmung der EU-Polizeibehörden dahingehend, „dass Finanzermittlungen ein probates Mittel zur Verfolgung von Finanzströmen der PKK sind“.
Seit Oktober 2010 fanden sieben Konsultationen und Arbeitstreffen zwischen dem BKA und dem türkischen Geheimdienst MIT statt, bei denen die PKK Thema war. Dazu kommt der Austausch des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem MIT, über den sich die Bundesregierung nicht öffentlich äußern will. „Es gibt ernstzunehmende Hinweise auf eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Ermordung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris im Januar 2013“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke. „Vor diesem Hintergrund muss jede Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden und dem türkischen Geheimdienst eingestellt werden. Die Weitergabe personenbezogener Daten über mutmaßliche PKK-Aktivisten an türkische Behörden könnte sich sonst als Beihilfe zum Mord entpuppen.“
Schon die Titulierung einer Arbeitsgruppe „Separatistischer Terrorismus (PKK)“ bei den regelmäßig vom Bundeskriminalamt mit dem türkischen Geheimdienst organisierten „Deutsch-Türkischen Konsultationen“ beweist die Voreingenommenheit der Bundesregierung, die hier eins zu eins den Sprachgebrauch der türkischen Regierung übernimmt. „Dass die PKK bereits vor über 20 Jahren vom Ziel eines unabhängigen Kurdistan abgerückt ist und für Autonomierechte innerhalb der bestehenden türkischen Grenzen sowie die Anerkennung von Minderheitenrechten in einer neuen türkischen Verfassung eintritt, wird von der Bundesregierung offenbar völlig ignoriert“, so Jelpke abschließend.

Anfrage und Antwort sind hier nachzulesen:

Europol_PKK.pdf