Pressemitteilung: Hunderttausende Ausländer mit rechtswidriger Einreisesperre belegt

„Der Europäische Gerichtshof hat im September 2013 klargestellt, dass unbefristete Wiedereinreisesperren in der Regel, etwa wenn sie infolge von Ausweisungen oder Abschiebungen verhängt werden, gegen EU-Recht verstoßen. Die maximal zulässige Frist beträgt fünf Jahre und muss in jedem Einzelfall individuell bemessen werden. Diese seit 2010 geltenden Grundsätze sind aber im deutschen Aufenthaltsgesetz nicht berücksichtigt.

Die Bundesregierung bestätigt diesen Sachverhalt nun und kündigt eine entsprechende Gesetzesänderung an, um das deutsche Aufenthaltsgesetz an EU-Recht anzupassen. Zudem bereite sie zusammen mit den Bundesländern eine <> vor. Nach Schätzung von Rechtsanwälten müssen bei voraussichtlich über 400.000 Ausländern die Einreisesperren im Ausländerzentralregister aufgehoben werden.

Jährlich werden über 1.000 Personen wegen Verstoßes gegen ein Wiedereinreiseverbot verurteilt. Viele solcher Verurteilungen dürften sich nunmehr als rechtswidrig erweisen: Immer dann, wenn das Wiedereinreiseverbot schon länger als fünf Jahre bestanden hatte.

Ich fordere die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die rechtswidrigen Einreiseverbote aufzuheben, auf eine Überprüfung der rechtswidrig ergangenen Urteile hinzuwirken und soweit möglich, die Betroffenen hierüber zu informieren.“

1800249_rechtswidrige_Abschiebungshaft.pdf