Rede im Bundestag: Antifaschismus ist Kampf für, nicht gegen die Grundrechte

Danke, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren!
Der heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf soll laut Titel tatsächlich dazu dienen, die Bekämpfung des Rechtsextremismus zu verbessern. Der Kollege Hartmann hat es schon gesagt: Wir halten das für Hochstapelei, weil dieser Gesetzentwurf nicht ansatzweise dem gerecht wird, was eigentlich notwendig wäre. Wenn durch diesen Gesetzentwurf nämlich tatsächlich der Rechtsextremismus bekämpft würde, dann könnten Sie sich sicher sein, dass die Linke diesen unterstützen würde.

Doch dieser Gesetzentwurf – da wundere ich mich doch sehr, Herr Innenminister – hat nur eine einzige Maßnahme zum Inhalt, nämlich die Einrichtung einer gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten. Der Nutzen dieser Datei erschließt sich uns bisher überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Wir haben die Befürchtung, dass das hehre Ziel, Rechtsextremisten zu bekämpfen, als Begründung für den weiteren Abbau von Bürgerrechten herhalten und mit dieser Datei Missbrauch betrieben werden soll. Es gibt diverse Gremien, zum Beispiel den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Wir sind der Meinung, dass erst einmal untersucht werden muss, worin das klägliche Versagen der hiesigen Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der Mordserie des sogenannten NSU bestand. Erst danach können Konsequenzen gezogen werden. Man darf ja nicht vergessen, dass diese Datei schon wenige Tage nach dem Bekanntwerden der Mordserie sozusagen aus der Schublade geholt wurde.

Wir gehen von einer großen Ignoranz aus. Das haben wir gestern im Innenausschuss erlebt. Ich bin zwar nicht Mitglied des Untersuchungsausschusses und kann daher nicht allzu viel über die heutigen Vernehmungen sagen. Fakt ist aber: Die Bundesregierung will mit dieser Datei diejenigen stärken, die eigentlich auf dem Prüfstand stehen, nämlich die Sicherheitsbehörden. Schon die bisherigen Erkenntnisse zur Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem Naziterrorismus belegen: Demokratisch nicht kontrollierbare Geheimdienste sind selber Teil des Problems.
(Beifall bei der LINKEN)
Auch das ist schon eben hier gesagt worden. Wenn Akten geschreddert werden, dann muss das aufgeklärt werden. Es kann nicht sein, dass man diesen Behörden mehr Rechte und mehr Kompetenzen gibt, weiterhin Daten zu sammeln. Zunächst einmal muss aufgeklärt werden, was passiert ist.
Jeder hat mitbekommen, dass sich aus der Mitte des Heimatschutzes eine Terrorzelle gegründet hat, aber offensichtlich nicht der Verfassungsschutz. Wer diese Geheimdienste nun auch noch mit einer Verbunddatei belohnen will, der hat wirklich überhaupt nichts verstanden.

Vorbild der neuen Datei ist die Antiterrordatei. Ich will hier noch einmal ganz deutlich sagen: In einer Anhörung des Innenausschusses hat die Mehrheit der Sachverständigen eingefordert, dass erst einmal die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung dieser Datei vorgelegt wird, bevor eine weitere Datei geschaffen wird. Auch wir fordern, dass zunächst diese Antiterrordatei evaluiert wird. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, hat sehr deutlich gemacht, dass zum Beispiel seine Kontrollrechte eingeschränkt sind und dass er nicht die notwendigen Informationen bekommt. Alle diese Fragen sind noch offen. Daher darf dieser Gesetzentwurf heute eigentlich nicht verabschiedet werden.

Herr Minister, ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, ist folgender: Es geht hier – das haben Sie vor einigen Wochen gesagt und auch heute wieder – gar nicht eindeutig um Rechtsextremismus, sondern Sie sprechen immer nur von extremistischen Bereichen, von extremistischen Gruppen. Die Neonazi-Datei soll also den Weg zu einer umfassenden Verbunddatei ebnen, die dann neben Naziterroristen auch Antifaschisten oder Kapitalismuskritiker umfasst. Das machen wir auf gar keinen Fall mit.

(Beifall bei der LINKEN – Clemens Binninger
[CDU/CSU]: Das steht doch nirgends!)
Die Linke bleibt dabei: Der Kampf gegen Rechtsextremismus muss ein Kampf für und nicht gegen Grundrechte sein.
(Beifall bei der LINKEN)
Mit Antifaschismus hat der vorliegende Gesetzentwurf nichts zu tun, mit einer weiteren Aufweichung der Verfassung umso mehr. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen.
Danke.