Artikel: Flüchtlingspolitik mit tödlichen Folgen

Diskriminierung, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Traumatisierung und das Elend von Flüchtlingen in der Bundesrepublik setzten sich im Jahr 2010 unverändert fort. Das beklagt die Antirassistische Initiative (ARI) in Berlin in ihrer mittlerweile im 18. Jahr erscheinenden Dokumentation »Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen«. Die 1993 begonnene und im Internet einsehbare Aufzählung dokumentiert über 6000 Einzelschicksale von Menschen, die in der Bundesrepublik aufgrund staatlicher Maßnahmen oder durch rassistische Übergriffe körperlich zu Schaden oder zu Tode kamen.

Nur 21,6 Prozent der Asylbewerber erhielten im vergangenen Jahr einen Schutzstatus in Deutschland, das sind 12,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Asylsuchenden auf 41332 verdoppelt.

Flüchtlinge erhalten Sozialleistungen weit unter dem verfassungsmäßigen Minimum, sie dürfen nicht arbeiten, ihre Bewegungsfreiheit wird durch die Residenzpflicht eingeschränkt, und sie müssen in isolierten Sammellagern unter gesundheitsschädigenden Bedingungen leben. Die andere Seite des »gesetzlich zementierten bundesdeutschen Rassismus« ist für die ARI der »unumstößliche Abschiebewillen der Bundesrepublik«. So würden Asylsuchende mit kurzfristigen Duldungen, angedrohten Abschiebeterminen, Entziehung des Aufenthalts und Kriminalisierung jahrelang unter Druck gesetzt und dadurch traumatisiert. Durch staatliche Maßnahmen der BRD seien seit 1993 mindestens 398 Flüchtlinge ums Leben gekommen. Bei rassistischen Übergriffen und Bränden in Flüchtlingsunterkünften seien 83 Menschen getötet worden. Für das Jahr 2010 listet der Bericht den Tod von vier Menschen auf dem Weg in die BRD, den Selbstmord von weiteren vier Menschen in Abschiebehaft und 21 Suizidversuche auf. Elf Menschen erlitten nach ihrer Abschiebung Mißhandlungen und Folter.

Der Bericht schildert auch die Einzelschicksale hinter den Zahlen. Ein kongolesischer Abschiebehäftling in Eisenhüttenstadt trinkt Seifenlauge und versucht anschließend, sich zu strangulieren. Erst nach diesem Selbsttötungsversuch kommt er nach 203 Tagen Haft frei. Eine 47jährige schwer kriegstraumatisierte Roma wird nach zwölf Jahren in Deutschland gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem 14jährigen Sohn abgeschoben, obwohl ihr ein psychiatrisches Gutachten fehlende Reisefähigkeit bescheinigt. In Kosovo kann sie ihre fachärztliche Behandlung nicht fortsetzen und stirbt nach einem Zusammenbruch an Hirnblutungen. Ein armenischer Flüchtling erhängt sich mit dem Kabel seines Wasserkochers in der Abschiebehaft in Hannover. Nach elf Jahren war der Asylantrag des 58jährigen, der mit seiner Frau aus Aserbaidschan gekommen war, endgültig abgelehnt worden. Aufgrund einer Verwechselung seiner Daten sollte er ohne seine Frau nach Armenien abgeschoben werden. Die armenische Botschaft hatte der Ausländerbehörde mit den falschen Daten einen Paßersatz beschafft. Eine 34jährige Indonesierin erhängt sich in ihrer Zelle in der Hamburger JVA Hahnöfersand aus Angst vor der bevorstehenden Abschiebung in ihr Herkunftsland, in dem sie Verfolgung befürchtet. Während solche Todesfälle oft von der Öffentlichkeit unbemerkt bleiben, demonstrierten in diesem Fall mehrere hundert Menschen unter dem Motto »Es gibt keinen Freitod in Abschiebehaft«.