Pressemitteilung: Sternmarsch-Verbot gegen G8-Gipfel war rechtswidrig

„Das Verwaltungsgericht entschied, das Demoverbot lasse sich ‚nicht als Ergebnis einer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen einerseits und dem Demonstrationsrecht andererseits rechtfertigen‘. Mit anderen Worten: Der G8-Gipfel erweist sich auch nach gerichtlicher Prüfung als antidemokratische Staatsveranstaltung, die auf Kosten der Grundrechte durchgesetzt wurde.

Die ‚Besondere Aufbauorganisation Kavala‘ der Polizeidirektion Rostock hatte damals eine 40 Quadratkilometer große Demo-Verbotszone eingerichtet. In einer Eilverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht legte sie eine Gefahrenprognose vor, die vor Übertreibungen und Falschaussagen strotzte. Damit erreichte die Polizei, dass das Demoverbot trotz schwer wiegender Bedenken der Verfassungsrichter in Kraft blieb. Die Fehlerhaftigkeit dieser Gefahrenprognose wollte das Gericht aber nun aus formalen Gründen nicht feststellen. Faktisch bedeutet das eine Einschränkung des effektiven Rechtsschutzes: Die Polizei darf ungestraft lügen und fehlerhafte Gerichtsentscheidungen herbeiführen.
Dennoch ist die Entscheidung des Gerichtes ein Sieg für die Bürgerrechte und eine Niederlage für die repressive law-and-order Politik der Sicherheitsbehörden. Das betrifft auch die Bundesregierung, die damals mit massiver Entsendung von Bundespolizei und Bundeswehr an der Umsetzung der demokratiefreien Zone beteiligt war. Die Sicherheitsbehörden sind nun dringend aufgerufen, die Versammlungsfreiheit künftig in vollem Umfang zu respektieren.“