Pressemitteilung: Ausländerbehörden kaufen sich von hilfsbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen frei

„Die kommunalen Ausländerbehörden sind für die Feststellung von Abschiebungshindernissen zuständig. Zu diesen Hindernissen zählen physische und psychische Erkrankungen, die bei einem Abbruch der Behandlung zu schweren gesundheitlichen Schäden oder Gefahren für das Leben führen können. Zur `Vermeidung von verwaltungsgerichtlichen Feststellungen von Abschiebungshindernissen´, wie die Bundesregierung schreibt, übernehmen deshalb Ausländerbehörden bis zu zwei Jahre lang die Behandlung im Herkunftsland der Betroffenen. Mit anderen Worten: ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen werden die formalen Anforderungen an die Abschiebefähigkeit erfüllt. Was nach den zwei Jahren geschieht und ob die Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland nur annähernd mit denen in Deutschland vergleichbar sind, ist den Behörden egal.

Gerade für Menschen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) ist eine Abschiebung ein Eingriff mit ungewissem Ausgang. Sie werden aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen, die stabilisierende Beziehung zum behandelnden Arzt fällt ersatzlos weg. Der enorme Stress führt zu Suizidgefahr oder löst schwere Erkrankungen aus. Im Umgang mit psychisch oder physisch Kranken muss im Aufenthaltsrecht endlich humanitären Gedanken der Vorzug vor der ordnungsrechtlichen Durchsetzung von Ausreisepflichten gegeben werden.“

Die vorläufige Fassung der Antwort der Bundesregierung hier zum download:

KA_17_4591_kranke_und_traumatisierte.pdf