Pressemitteilung: Regierung ignoriert Gerichtsentscheide gegen Asyl-Überstellungen nach Griechenland

„Nach den nun vorgelegten Zahlen wurden allein in diesem Jahr 1.855 Überstellungsersuchen an Griechenland gestellt. Grundlage dafür sind die EU-Zuständigkeitsregeln für die Durchführung von Asylverfahren, das so genannte Dublin-Verfahren. Griechenland hat in 933 Fällen zugestimmt, 181 davon wurden tatsächlich durchgeführt. 60 Überstellungen konnten nicht durchgeführt werden, weil die Asylsuchenden aus Angst vor ihrer Überstellung abgetaucht sind.

Die Bundesregierung nimmt mit ihrer Politik wissentlich und willentlich in Kauf, dass Menschen in die Illegalität getrieben werden, womit sie sich nach deutschem Recht strafbar machen und keine Chance mehr auf ein Bleiberecht haben. Dabei ist es die Bundesregierung, die mit ihrer fortgesetzten Praxis der Rücküberstellungen die Grundrechte der Flüchtlinge verletzt und mittlerweile sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Das höchste deutsche Gericht hatte vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Überstellung nach Griechenland verfügt, weil es Zweifel am dortigen Asylsystem hatte. Dem haben sich mittlerweile über 80 Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte angeschlossen.“

1700072_Dublinüberstellungen.pdf

KA_17_72__vorab_Dublinueberstellungen.pdf