Mündliche Frage:

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden gab es dafür jedoch keine Rechtsgrundlage. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof nahm allerdings, ohne diese Auffassung zu verwerfen, die Eilanordnung zurück. Mindestens einer der beiden Journalisten strebt nun ein Feststellungsverfahren an.
Anzumerken ist noch: Die in der Antwort auf meine Frage angeführten „Waffen“, die bei einem Journalisten beim G8-Gipfel aufgefunden worden sein sollen, bestanden aus Zeltstangen und Kochgeschirr. Das Ermittlungsverfahren wurde demenstprechend eingestellt – der Akteneitrag allerdings nicht gelöscht. Ich bleibe daher bei meiner Auffassung: Was das BKA hier treibt, ist nichts weiter, als eine schwarze Liste kritischer Journalisten zu pflegen.

090422_muendliche_Frage_Akkred.pdf