Pressemitteilung: Bundesanwaltschaft bedient mit Beugehaftsanordnung gegen RAF-Aktivisten konservativ-reaktionäre Klientel

Der Staat ergeht sich in Allmachtsphantasien. Er will nicht nur die Taten, sondern auch die Gesinnung bestrafen, und er will nicht nur die Täter einsperren, sondern ihre Gedanken kontrollieren. Das ist der Sinn, weswegen ihnen Reuebekenntnisse, Widerrufe und Zeugenaussagen gegen frühere Aktivistinnen und Aktivisten der RAF abverlangt werden. Wer diesem Druck nachgibt, der tingelt durch die talkshows, wer sich verweigert, soll länger und mehrfach sitzen.

Recht und Wahrheit sind in den RAF-Prozessen schon in den 1970er Jahren auf der Strecke geblieben, als Verteidigerrechte massiv eingeschränkt wurden. Dem politischen Paragraphen 129a geht es gerade nicht darum, individuelle Schuld, sondern vermeintliche kollektive Verantwortlichkeiten zu verfolgen. Das ist geschehen – dennoch will die Bundesanwaltschaft nun erneut nachtreten. Doch Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts werden ihr keine Ergebenheitsadresse liefern.

Das wird auch der Bundesanwaltschaft klar sein. Dennoch beharrt sie auf ihrer absurden Forderung. Es ist nicht das erste Mal, dass sie ihre rechtlichen Möglichkeiten weniger in den Dienst von Recht und Gesetz stellt, sondern darin, ihre konservativ-reaktionäre Klientel zu befriedigen.