Rede im Bundestag: Für ein dauerhaftes Bleiberecht

Sehr geehrter Präsident,
meine Damen und Herren,

den vorliegenden Antrag haben wir im Frühjahr eingebracht, um für eine humane Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz zu sorgen.

Die Koalitionsfraktionen haben unterdessen beides verhindert: die nun geltende Regelung im § 104 Aufenthaltsgesetz ist nicht human, und sie ist keine Bleiberechtsregelung. Sie konnten sich nur zu einer inhumanen Altfallregelung durchringen.

Sie ist inhuman, weil sie nur solchen Geduldeten ein Aufenthaltsrecht gewähren will, die ökonomisch nützlich sind und den repressiven Integrationsvorstellungen der Bundesregierung entsprechen. Deshalb wurden Bedingungen gestellt, ohne die es kein Bleiberecht gibt: erstens, der bisher geduldete Aufenthalt muss mindestens sechs bzw. acht Jahre lang gewesen sein. Dadurch sind 100.000 Geduldete von vorneherein ausgeschlossen. Zweitens, nach jahrelangem Arbeitsverbot müssen die Betroffenen auf einmal ein Haushaltseinkommen erzielen, dass über den Sätzen für Hartz IV liegt. Drittens müssen die Antragsteller die Mitwirkungspflichten bei Identitätsfeststellung und Passbeschaffung erfüllt haben. Damit haben Sie einen Gummiparagraphen geschaffen, denn nirgendwo ist eindeutig definiert, wann Verstöße gegen die Mitwirkung nun definitiv ein Ausschlussgrund sind und wann nicht. Und viertens haben Sie all jene vom Bleiberecht ausgeschlossen, die sich geringfügige Straftaten haben zuschulden kommen lassen oder unter Generalverdacht stehen, Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Gruppen zu haben. Per Sippenhaft sind die Familien der Betroffenen ebenfalls ausgeschlossen.

Kolleginnen und Kollegen von der Union,
Dennoch haben Sie sich in der Öffentlichkeit hingestellt und sich als Samariter gegeben. Doch um die Geduldeten und ihre Bedürfnisse und Interessen geht es Ihnen gar nicht. Die Union hat ohne jeden nachvollziehbaren Sachzusammenhang die Altfallregelung mit Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht verknüpft. Ein Beispiel: Der Bezug um vierzig Prozent verminderter Sozialleistungen ist von drei auf vier Jahre verlängert worden. Wie diese Menschen leben müssen, ist unzumutbar!

Meine Damen und Herren,
beschämend in diesem Zusammenhang ist aber auch das Verhalten der SPD-Fraktion und ihres Verhandlungsführers Rüdiger Veit. Sie haben eine völlig unzureichende Altfallregelung mit Zugeständnissen erkauft, die die Lebenslage vieler zehntausend Menschen extrem verschlechtert. Damit meine ich nicht nur die Änderung am Asylbewerberleistungsgesetz, sondern auch die Neuregelung des Familiennachzugs. Dem Bundestag lagen qualifizierte Vorschläge für eine wirkliche Bleiberechtsregelung vor, die von Flüchtlingsorganisationen unterstützt werden und an denen Sie sich hätten orientieren können. Aber stattdessen haben wir nun eine Altfallregelung, die wieder nur einem kleinen Teil der langjährig Geduldeten hilft.

Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Skepsis der Linksfraktion ist wohl begründet. Die letzten Zahlen zur Umsetzung der IMK-Altfallregelung sprechen eine deutliche Sprache. Zum 30. Juni haben über 71.000 Personen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt, von 170.000 Geduldeten insgesamt. Weniger als 15.000 haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das freut mich für diese 15.000, aber das ist deutlich zu wenig! Weitere 30.000 haben eine Duldung erhalten, um sich einen Arbeitsplatz suchen zu können. Sie werden nun eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erhalten. Damit verbessert sich ihr Status nur unwesentlich. Wohnsitzbeschränkende Auflagen gelten weiter, so lange sie keinen Arbeitsplatz haben. Der Druck auf die Betroffenen ist also weiter enorm hoch. Gleichzeitig sind die Aussichten auf einen niedrig qualifizierten Job, mit dem sich eine Familie ohne ergänzende Sozialhilfe ernähren lässt, enorm schlecht. Und falls sie eine solche Arbeit bekommen, haben die Arbeitgeber ein dauerndes Druckmittel in der Hand – den drohenden Verlust der Aufenthaltserlaubnis bei Kündigung.

Meine Damen und Herren,
um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: von den beiden bestehenden Altfallregelungen werden viel zu wenig Betroffene begünstigt. Die Hürden sind zu hoch, für alte und kranke Menschen unerreichbar. Und vor allem: das Versprechen, das Problem der Kettenduldungen aus der Welt zu schaffen, haben Sie damit nicht eingelöst. Dafür hätte es weitreichender und mutiger Schritte bei der Reform des humanitären Aufenthaltsrechts gebraucht. Zu diesen Schritten waren Sie politisch nicht willens. Eine Lösung im Sinne der Betroffenen steht weiterhin aus.