Pressemitteilung: Ist Folterhaft kein Grund zum Eingreifen für deutsche Behörden?

Im Namen des Antiterrorkampfes wurden dabei die Menschenrechte eines festgenommenen deutschen Staatsbürgers mit Füßen getreten.

Am 18. Juni wurde der 45jährige Edelsteinhändler, der aus Pakistan stammt, dort festgenommen. US-amerikanische oder britische Geheimdienste hätten ihn nach Verbindungen zu Al-Kaida befragt, schreibt die NYT. Zu keinem Zeitpunkt wurde Anklage erhoben. Vor zwei Monaten ordnete der Oberste Gerichtshof Pakistans die Freilassung Nasirs an.
Die erzwungene Abwesenheit Nasirs nutzten die deutschen Ermittlungsbehörden, um seine Wohnung zu durchsuchen. Bei seiner Rückkehr Ende August wurde ihm außerdem Blut abgenommen.

Ein solcher Verfolgungseifer fehlt den Ermittlungsbehörden und der Bundesregierung allerdings vollständig, wenn es darum geht, die Menschenrechte von Verdächtigen zu wahren. Nach el-Masri und Zammar ist Nasir – mindestens – der dritte deutsche Staatsbürger, der als „Terrorverdächtiger“ in ausländischen Folterknästen gehalten wurde, ohne dass erkennbar wird, dass die Bundesregierung irgendetwas für ihre Landsleute unternimmt. Dass nun die Bundesregierung sogar darauf verzichtet, die USA zu ersuchen, jene CIA-Agenten festzunehmen und auszuliefern, die el-Masri entführten, macht deutlich: Was die Bundesregierung unter „Antiterrorkampf“ versteht, ist mit den Werten des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. DIE LINKE erwartet, dass die Umstände des Falls Nasir aufgedeckt und die Beteiligung deutscher Geheimdienste geklärt wird.