Pressemitteilung: Antifaschismus ermutigen – nicht kriminalisieren

Die Verbreitung von Anti-Nazi-Symbolen ist nicht strafbar. Das haben die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof heute in dankenswerter Deutlichkeit festgestellt. Dennoch ist es beschämend, dass erst das oberste deutsche Gericht angerufen werden musste, um eine solche Selbstverständlichkeit deutlich zu machen.

Denn den Schaden haben Antifaschistinnen und Antifaschisten, die – wie der jetzt freigesprochene Versandhändler – wegen des Zeigens durchgestrichener oder zerschlagener Hakenkreuze strafrechtlich verfolgt wurden. Auch wenn ihnen heute Gerechtigkeit widerfahren ist, mussten sie Zeit, Geld und Nerven für absurde Prozesse opfern.

Der Versuch der Stuttgarter Justiz, Anti-Nazi-Symbole unter Strafe zu stellen, war nur die Spitze des Eisbergs. Erst am Mittwoch musste der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof gegenüber dem baden-württembergischen Kultusministerium klar stellen, dass die Mitgliedschaft eines Realschullehrers in einer antifaschistischen Initiative kein Grund für ein Berufsverbot ist.

Immer wieder werden aktiven Antifaschistinnen und Antifaschisten von Polizei, Staatsanwaltschaften und rechtsgerichteten Unionspolitikern Knüppel zwischen die Beine geworfen. Auch die Bundesregierung kriminalisiert antifaschistisches Engagement. Gruppierungen wie die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes / Bund der Antifaschisten werden vom Verfassungsschutz ausgespäht.

Angesichts anwachsender Fremdenfeindlichkeit und eines stetigen Anstiegs rechtsextrem motivierter Gewalttaten in unserem Land sollte antifaschistisches Engagement ermutigt und nicht behindert werden.

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