Pressemitteilung: Antifaschismus ist kein Verfassungsverstoß

„Das Gericht hat klargestellt, dass Engagement gegen Neofaschismus kein Grund sein darf, Menschen aus dem Berufsleben auszugrenzen“, so Hirsch. „Im Gegenteil: Gerade vor Schülerinnen und Schülern ist es notwendig, eindeutig Farbe gegen Faschismus und Rassismus zu bekennen.“

Das Urteil ist aus Sicht von Hirsch eine Blamage für die baden-württembergischen und hessischen Unionspolitiker: „Die stehen offenbar so weit rechts, dass sie Antifaschismus per se für „verfassungswidrig“ halten. Auch in Hessen ist gegen Csaszkóczy ein Berufsverbot verhängt worden. Sie haben offenbar eine richterliche Erklärung gebraucht, um zu begreifen: Antifaschismus ist kein Verfassungsdelikt.“

„Seit 1992 wird Csaszkóczy vom Verfassungsschutz beobachtet, ohne dass sich auch nur irgendein gerichtsfestes Indiz hat finden lassen, das der Eignung des Antifaschisten zum Lehrer entgegenstehen würde“, ergänzt Jelpke. „Das zeigt, dass der Verfassungsschutz ohne Sinn und Verstand und ohne jede Rechtsgrundlage handelt, wenn er einen Menschen siebzehn Jahre lang beobachtet, nur weil er gegen Nazis ist.“

„Union und Geheimdienste sollten endlich damit aufzuhören, Antifaschistinnen und Antifaschisten zu kriminalisieren“, fordert Jelpke. Bei der nun fälligen Neuentscheidung über Csaszkóczys Einstellung dürfe nicht getrickst werden. „Die Verfassung gefährdet nicht, wer gegen Nazis eintritt, sondern wer Nazigegner unter Generalverdacht stellt.“

Berufsverbote seien ein trauriges Relikt des Kalten Krieges. Jelpke: „Diese autoritären und europaweit einzigartigen Maßregelungen gegen antifaschistisch und demokratisch engagierte Bürgerinnen und Bürger gehören in die Mottenkiste der Geschichte.“

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