Änderung des Völkerstrafrechts soll westliche Angriffskriege legitimieren – nur DIE LINKE stimmt dagegen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung  werde eine  ganze Kategorie von Kriegen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen, erklärte Ulla Jelpke gestern in ihrer zu Protokoll gegangenen Rede zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dieses soll eigentlich dazu dienen, Angriffskriege unter Strafe zu stellen. Sogenannte humanitäre Interventionen sind allerdings explizit aus der Strafbarkeit herausgenommen, was die Abgeordnete der LINKEN massiv kritisierte: „Denn es gibt doch heute keinen Krieg mehr, der nicht als humanitäre Intervention verharmlost wird. Noch der gemeinste Diktator behauptet, mit Bomben und Gewehren Gutes zu tun. Für die westlichen Militärbündnisse gilt das genauso.“ Die Bundesregierung wolle offenkundig „einen pauschalen Freibrief für all jene Kriege, die sie selbst unternimmt, ob im Rahmen der NATO, der EU oder einer anderen Konstellation.“

 

Antrag der Bundesregierung: 1808621 VStGB

Die Rede im Wortlaut:

 

Anrede,

in der heutigen Debatte geht es darum, den Straftatbestand der Aggression im Völkerstrafgesetzbuch zu verankern. Vereinfacht gesagt: Wer einen Angriffskrieg führt, soll angeklagt und bestraft werden.

Bislang ist ja im deutschen Strafrecht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht aber seine Führung mit Strafe bedroht. Mit diesem Hinweis hat sich die Bundesanwaltschaft geweigert, Ermittlungen wegen der deutschen Teilhabe am Irak-Krieg aufzunehmen: „Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar“, erklärte die Bundesanwaltschaft damals. Dieser Zustand verlangt natürlich dringend nach einer Korrektur. Nur: Was die Koalition hier vorlegt, ist eine Verschlimmbesserung, der wir unsere Zustimmung versagen.

 

Es sind zwei Punkte, die aus Sicht der LINKEN besonders kritisch sind: Zum einen der Verzicht auf das sogenannte Weltrechtsprinzip, zum anderen die pauschale Herausnahme sogenannter humanitärer Einsätze aus der Strafbarkeit.

 

Zum ersten Punkt: „Weltrechtsprinzip“ meint, dass Straftaten gegen das Völkerrecht, zum Beispiel Genozid oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, überall auf der Welt juristisch verfolgt werden können. Auch die deutsche Justiz darf einen Täter belangen, selbst wenn er nicht Deutscher ist und die Tat nicht in Deutschland begangen hat. Es soll keine sicheren Häfen für Kriegsverbrecher geben.

 

Von diesem Prinzip weicht die Bundesregierung hier ab: Das Führen und Vorbereiten eines Angriffskrieges soll in Deutschland nur strafbar sein, wenn der Täter entweder Deutscher ist oder es sich um einen Angriffskrieg gegen Deutschland handelt.

 

Der Sachverständige Robert Frau hat in der Anhörung zurecht darauf hingewiesen, dass unser Grundgesetz „Handlungen … insbesondere die Führung eines Angriffskrieges“ verbietet, und nicht lediglich „Handlungen von Deutschen“ oder „Angriffskriege durch Deutsche“. Es stellt sich also schon die Frage, warum gerade an diesem Punkt vom Weltrechtsprinzip abgewichen wird.

Die Gesetzesbegründung gibt darauf den Hinweis auf die „außenpolitische Relevanz“. Im Klartext heißt das: Die Bundesregierung will ihre Verbündeten aus EU und NATO schützen. Denn gerade die USA unternehmen ja ganz gerne mal einen Angriffskrieg – im Falle des Luftwaffenstützpunktes Ramstein auch gerne mal von deutschem Boden aus. , Und die Bundesregierung will verhindern, dass hohe US-Militärs oder Politiker deswegen in Deutschland angeklagt werden. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, um nichts anderes geht es hier.

 

Der andere Punkt dreht sich um die Frage, was eigentlich ein Angriffskrieg bzw. das Verbrechen der Aggression ausmacht. Da liefert der Gesetzestext ja einige Hinweise, die wir durchaus unterschreiben würden: Angriffshandlungen seien, heißt es da, eine „gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Waffengewalt“. Das Gesetz enthält eine sogenannte Erheblichkeitsschwelle, um nur „offenkundige Verletzungen“ des Völkerrechts und nicht kleinere Grenzscharmützel zu treffen.

Doch die Art und Weise, wie die Bundesregierung die „Offenkundigkeit“ von Völkerrechtsverletzungen interpretiert, geht dabei eindeutig zu weit. Das zeigt sich in der Begründung, in der es heißt: „Rechtlich umstrittene Einsätze, wie im Rahmen humanitärer Interventionen … sollen davon gerade nicht erfasst werden und damit nicht als Aggressionsverbrechen strafbar sein.“

 

Damit wird eine ganze Kategorie von Kriegen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Denn es gibt doch heute keinen Krieg mehr, der nicht als humanitäre Intervention verharmlost wird. Noch der gemeinste Diktator behauptet, mit Bomben und Gewehren Gutes zu tun. Für die westlichen Militärbündnisse gilt das genauso.

Nehmen wir nur den Überfall der NATO auf Jugoslawien im Jahr 1999. Es gab kein UN-Mandat. Der Krieg war eine gegen die Souveränität und politische Unabhängigkeit Jugoslawiens gerichtete Anwendung von Waffengewalt, um noch einmal den Gesetzeswortlaut zu zitieren. DIE LINKE würde es sehr begrüßen, wenn solch ein Verhalten künftig eine Gefängnisstrafe für die verantwortlichen Politiker nach sich ziehen würde.

 

Nur: Das ist gar nicht beabsichtigt. Denn schon SPD-Kanzler Gerhard Schröder und Grünen-Außenminister Josef Fischer haben damals den Etikettenschwindel vom humanitären Einsatz benutzt, um eine von eiskalten politischen Interessen geleitete bewaffnete Aggression zu legitimieren.

 

Anderes Beispiel: Der Irak-Krieg 2003, den der damalige US-Präsident Bush mit der verlogenen Behauptung, Saddam Hussein besitze Massenvernichtungswaffen, vom Zaun gebrochen und damit den gesamten Mittleren Osten bis heute in Flammen gesetzt hat. .

Deutschland leistete Beihilfe mit Überflugrechten für das US-Militär. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht diesen Krieg als völkerrechtswidrig bezeichnete, beschönigt ihn die Bundesregierung in einer windigen Argumentation als lediglich fragwürdig oder umstritten.

Was muss denn noch passieren, bevor die Bundesregierung einen Krieg als „offenkundigen“ Bruch der UN-Charta bezeichnet?

 

Nehmen wir den Krieg gegen Libyen im Jahr 2011. Die UN hatte lediglich eine Flugverbotszone beschlossen, aber die NATO verübte massive Bombardierungen des Landes, um die Aufständischen zu unterstützen. Auch das wurde mit der Generalfloskel vom „humanitären Einsatz“ verteidigt.

 

Ich fasse zusammen: DIE LINKE ist unbedingt dafür, das Verbrechen des Angriffskrieges zu ahnden. Wir würden diesem Gesetzentwurf sofort zustimmen, wenn es Aussichten dafür gäbe, auch das aggressive Verhalten der NATO-Staaten, inklusive der Bundesrepublik selbst, zum Fall für die Gerichte zu machen. Aber darum geht es hier gar nicht.

 

Denn die Behauptung von Justizminister Heiko Maas, der Gesetzentwurf stelle Angriffskriege „umfassend“ unter Strafe, ist gelogen. Die Bundesregierung will vielmehr einen pauschalen Freibrief für all jene Kriege, die sie selbst unternimmt, ob im Rahmen der NATO, der EU oder einer anderen Konstellation.

 

Letzten Endes geht es damit um nicht weniger als darum, die kriegerische Politik der imperialistischen Staaten zu legalisieren. Dem wird sich DIE LINKE entschieden widersetzen.