Pressemitteilung: Virtuelle Schnüffler haben in Facebook & Co. nichts zu suchen

Virtuelle Schnüffler haben in Facebook & Co. nichts zu suchen
„Virtuelle verdeckte Ermittler haben in sozialen Netzwerken nichts verloren. Ihr Einsatz verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken“ (BT-Drucksache 17/6100). Jelpke weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6587): Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken

Soziale Netzwerke im Internet wie Facebook, LinkedIn, MySpace, Twitter oder Studi VZ werden von Millionen Menschen genutzt. Von großem Interesse sind solche Netzwerke auch für Polizeibehörden, um etwa die Identität unbekannter tatverdächtiger Personen ausfindig zu machen oder das personelle Umfeld eines Verdächtigen zu erkunden. Die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz „virtueller Agenten“ bzw. verdeckter Online-Ermittler sind allerdings nach Meinung von Datenschützern und Polizei unklar. Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, dass derzeit sechs Beamte mit Fahndungsaufgaben in sozialen Netzwerken befasst sind. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6270): Entzug von Kriegsbeschädigtenrenten für Naziverbrecher

Beim Ausschluss von Nazi-Verbrechern von Kriegsopfer-Renten ist die historische Aufarbeitung im wahrsten Sinn des Wortes bei einem Prozent der Arbeit stecken geblieben: 1998 hat der Bundestag beschlossen, dass Kriegsbeschädigte, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, keine Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz mehr erhalten sollten. Solche Zahlungen erhalten Personen, die infolge des Wehrdienstes für deutsche Truppen oder anschließender Kriegsgefangenschaft bleibende Gesundheitsschäden erlitten haben. Dazu zählen auch SS-Angehörige, inklusive der Angehörigen ausländischer Kollaborateure. Zur Umsetzung des Gesetzes sollten sämtliche (damals rund 940.000) Bezieher dieser Zahlungen überprüft werden. Doch dieser Beschluss wurde von Ländern und dem Bund stillschweigend ignoriert. weiter …

Antworten auf Kleine Anfragen: Ehrenbekundungen der Bundeswehr für verstorbene Wehrmachtsangehörige UND Die Bundeswehr und der 70. Jahrestag des Überfalls der faschistischen Wehrmacht auf die Sowjetunion

Die Bundeswehr steht heute noch für die Wehrmacht stramm: Wenn Angehörige der Wehrmacht beerdigt werden, die besonders „tapfer“ und auf besonders hohen Posten für die Nazis gekämpft hatten, werden auf Wunsch der Angehörigen Ehrengeleite und Abordnungen der Bundeswehr entsandt.
Das gilt für die Träger eines „Ritterkreuzes“ und für sämtliche Generale/Admirale – bei letzteren kann man davon ausgehen, dass sie um den verbrecherischen Charakter der Kriegführung gewusst haben. Es spricht nichts dagegen, wenn Angehörige um sie trauern – aber warum muss der Staat sie mit Ehren bedenken, die er gemeinen Wehrpflichtigen im Allgemeinen und Deserteuren im Besonderen vorenthält? weiter …

Pressemitteilung: Späte Gerechtigkeit für Opfer von Nazi-Kriegsverbrechen

„Es ist beschämend, dass Nazi-Kriegsverbrecher mehr als 65 Jahre nach dem Krieg weiterhin auf den Schutz der Bundesregierung zählen können“, beklagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, angesichts der Weigerung Deutschlands, in Italien wegen Kriegsverbrechen verurteilte Wehrmachtsangehörige auszuliefern. Jelpke weiter: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (17/6230): Nationale Strategie zur Integration der Sinti und Roma in Deutschland

Angesichts der dramatischen Lebenslage von Roma in einigen europäischen Staaten hat die EU-Kommission einen Rahmen für nationale Strategien zur Roma-Integration beschlossen. Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Benachteiligungen von Roma, gerade derjenigen Roma, die aus den Staaten des früheren Jugoslawiens geflohen sind. Aber auch für die so genannten autochthonen Roma und Sinti, deren Vorfahren Opfer der rassistischen Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik im deutschen Faschismus geworden sind, bestehen Diskriminierungen insbesondere bei Bildung und am Arbeitsmarkt fort. Die Bundesregierung sieht dennoch keinerlei Veranlassung, einen eigenen nationalen Aktionsplan auf den Weg zu bringen. weiter …

Rede im Bundestag: Flüchtlinge aufnehmen, Genfer Flüchtlingskonvention nicht weiter aushöhlen

Die Genfer Flüchtlingskonvention feiert in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen. Deutschland und die EU höhlen die Konvention durch eine Reihe von Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr in ihrer Substanz aus. Flüchtlingen muss ein legaler Zugang zum Schutz in den EU-Staaten gegeben werden, auch die unmittelbare Aufnahme aus anderen Staaten ist ein humanitäres Gebot. Deutschland und die EU tragen eine Mitschuld an den Flüchtlingsdramen im Mittelmeer und anderswo. weiter …