Pressemitteilung: Kein Rabatt bei Menschenwürde

„Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind zu niedrig und damit verfassungswidrig. Sie müssen angehoben werden. Das ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV vom Februar 2010. Die Bundesregierung hat dies im November 2010 selbst eingeräumt und nun noch einmal bestätigt. Passiert ist jedoch nichts: Weiterhin müssen Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Geduldete mit einem Gesetz leben, das ihre Menschenwürde verletzt. Ihre Sozialleistungen liegen um 40 Prozent unter den Hartz-IV-Sätzen, der Zugang zu Gesundheitsversorgung beschränkt sich auf Notfälle. Die Lösung ist ganz simpel: In der Konsequenz des Hartz IV-Urteils müssen alle Asylbewerber ganz normale Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Bei Menschenwürde kann es keinen Rabatt geben. DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung nach Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes.

Eines ist gewiss: Ich werde auch weiterhin jeden Monat den aktuellen Stand zur notwendigen Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes erfragen. Die Untätigkeit der Bundesregierung ist ein Skandal, der immer wieder an das Licht der Öffentlichkeit gebracht werden muss.“

Die Antwort der Bundesregierung hier zu download:

1106-4_Anpassung_AsylbewLG.pdf