Antwort Kleine Anfrage (17/6735): Asylanhörungen mit Hilfe von Videokonferenztechnik
Seit Ende 2010 werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anhörungen Asylsuchender mittels Videokonferenztechnik durchgeführt. Damit sollen die personellen Ressourcen des BAMF besser genutzt und den Entscheidern lange Anfahrten zu den Aussenstellen des BAMF erspart werden. Die Bundesregierung behauptet beharrlich, dass dies auch von den Asylantragstellern positiv aufgenommen werde und den rechtlichen Anforderungen entspreche. Dem widerspricht ganz klar ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: eine persönliche Anhörung, wie sie das Asylverfahrensgesetz fordert, ist demnach nach jeder möglichen Auslegung nur dann gegeben, wenn sie eben im üblichen Sinne persönlich ist – also sich Asylsuchender und Entscheider gegenüber sitzen. Die Bundesregierung hat hierzu noch nicht weiter Stellung bezogen. weiter …